Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Urselbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Urselbach, insbesondere wie Anwohner und private Institutionen informiert werden können, wenn keine akute Gefahr besteht. Ziel ist es, die Kommunikation im Falle von Störfällen zu verbessern und die Bevölkerung rechtzeitig zu informieren.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Im Rahmen der Beantwortung der Fragen fünf bis acht führt der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 30.08.2021, ST 1503, aus, dass die "Gefahrenabwehr zum Schutz von Menschen und Sachgütern ... gemeinsame Aufgabe von Polizei und Feuerwehr" ist. "Im Fall von akuten Gefahren für das Wohl der Allgemeinheit wird die Bevölkerung durch die Polizei informiert." Darüber hinaus stellt der Magistrat fest, dass eine "zusätzliche Aufnahme von zu informierenden Anwohnern*innen (z.B. Hundebesitzer*innen) und privaten Institutionen (z.B. Kindergärten, Horte) in den Gewässer- und Bodenschutzalarmplan ... nicht der Zielsetzung des Planes" entspricht. Somit würde die Bevölkerung über einen Störfall nicht informiert, wenn keine akute Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit besteht oder der Störfall bekannt, aber noch keine akute Gefahr für die Allgemeinheit festgestellt wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2021STST 1503Wirksamer und nachhaltiger Gewässerschutz - jetzt!Stellungnahme
- 16. Oktober 2021OFOF 58/8Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2021Sie sind hierVV 216Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachAnfrage
- 4. Februar 2022STST 320Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
- 8. August 2022STST 1787Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 428Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen