Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Urselbach
Zusammenfassung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Urselbach informiert, dass die Gespräche zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen sind. Dies deutet darauf hin, dass weitere Maßnahmen oder Informationen erforderlich sind, um die Situation zu klären.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat konnte seine diesbezüglichen Gespräche leider noch nicht abschließen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2021STST 1503Wirksamer und nachhaltiger Gewässerschutz - jetzt!Stellungnahme
- 16. Oktober 2021OFOF 58/8Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2021VV 216Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachAnfrage
- 4. Februar 2022STST 320Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
- 8. August 2022Sie sind hierSTST 1787Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 428Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem UrselbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab