Maßnahmen zur Bearbeitung von Privatanzeigen gegen Falschparkende
Zusammenfassung
Der Magistrat hat ein neues Online-Portal zur Bearbeitung von Privatanzeigen gegen Falschparkende eingeführt, um die Effizienz und Geschwindigkeit der Anzeigenverarbeitung zu verbessern. Es wird erwartet, dass die Nutzung des Portals die Interaktion mit den Falschparkenden optimiert und zu einer Verhaltensänderung führt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Ordnungsamt hat am 22.02.2024 das neue Online-Portal für Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr eingeführt. Ziel des neuen digitalen und OZG-konformen Anzeigeweges ist es, die Privatanzeigenerstattung am Übergabepunkt zur Bußgeldstelle zu optimieren und zu beschleunigen. Die Anzeigenverarbeitung wird unabhängiger von den sehr stark schwankenden Eingangsmengen und die eingeleiteten Verfahren werden automatisch an die richtigen Arbeitsbereiche der Bußgeldstelle sortiert. Aufwendige Verfahrenszwischenschritte, beispielsweise die Datenerfassung oder das manuelle Übertragen der erfassten Daten in die Fachanwendung, entfallen, da die Informationen bei der digitalen Antragsstellung vollständig erfasst und über eine Schnittstelle direkt ins Fachverfahren der Behörde eingespielt werden. Der Prüfungsaufwand im Einzelfall minimiert sich durch technisch hinterlegte, qualitätssichernde Eingabeplausibilität. Dies führt zu einer zeitnahen Behördeninteraktion mit dem Falschparkenden oder Fahrzeughaltenden, verknüpft mit der Hoffnung auf eine künftige Verhaltensänderung.
Seit Einführung des Online-Portals sind innerhalb eines Monats 2.207 Anzeigen im Ordnungsamt eingegangen. In der Gesamtschau ist voraussichtlich mit einem geringeren Anzeigeneingang über das neue Portal zu rechnen, da der Eingabe- und Übermittlungsaufwand im Vergleich zu den besagten Smartphone-Apps von den Nutzenden als weniger komfortabel empfunden wird. Entsprechende Rückmeldungen von Menschen, die bisher weg.li verwenden liegen dem Ordnungsamt bereits vor. Das außerhalb des Portals bei der Datenerfassung im Ordnungsamt anfallende weitere Anzeigenaufkommen (öffentlich-rechtliche Anzeigenerstattungen, die nicht digitalisiert eingehen, z.B. der Landespolizei, Sonderfälle, Privatanzeigen zu Tatbeständen, die das Portal nicht abbildet) wird darüber hinaus nach entsprechender Priorisierung und bestehenden Kapazitäten bearbeitet. Exakt diese nicht ausreichend bestehenden Kapazitäten und der gesetzlich verursachte schnelle Verjährungsdruck waren die Basis für die Implementierung des Portals.
"weg.li" ist eine App eines gewerblichen Anbieters. Es ist allgemein nicht üblich, dass eine nicht- hoheitliche Vermittlungsplattform Daten in Schnittstellen von Behörden-Fachverfahren einliefert. Ungeachtet dessen besteht durchaus Bereitschaft mit unserem Softwareanbieter die technischen und rechtlichen Voraussetzungen einer Realisierbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen. Insofern ist nach unserer Einschätzung der Ausgang der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Anbindung völlig offen.
Die Rechtsprechung (z.B. VG Ansbach, Urteile vom 2. November 2022 - AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431) hat jedoch auch deutlich gemacht, dass es datenschutzrechtlich einen Unterschied macht, ob Anzeigeerstattende der zuständigen Behörde Daten übermitteln oder diese auf andere Weise systematisch sammeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2023BB 199Anzahl von Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Falschparkern IIMagistratsbericht
- 17. Januar 2024OFOF 1147/1Maßnahmen zur Bearbeitung von Privatanzeigen gegen FalschparkendeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Februar 2024OMOM 5096Maßnahmen zur Bearbeitung von Privatanzeigen gegen FalschparkendeDirektanregung
- 5. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 1369Maßnahmen zur Bearbeitung von Privatanzeigen gegen FalschparkendeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab