Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Kalbach
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- Verbesserung der Erkennbarkeit des Kreisverkehrs (Am Martinszehnten / BenGurionRing)04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ortstermin Am Martinszehnten zwischen Max-Holder-Straße und Kreuzung L 301930.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erweiterung des Golfbetriebs „Am Martinszehnten“27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1254
Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Kalbach Die besagten Flächen zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten liegen planungsrechtlich im Außenbereich und zusätzlich im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Diese Zone dient in erster Linie der Sicherung des Außenbereichs in seiner traditionellen Form als landwirtschaftliche Fläche, Waldfläche oder sonstiger Naturbereich (Flüsse, Bäche etc.). Im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung der angesprochenen Kindertagesstätte auf einer der Liegenschaften hat der Magistrat auch die Änderung des Landschaftsschutzgebietes erörtert. Im Rahmen eines Ortstermins haben Vertreter des für die Ausweisung, bzw. Änderung von Landschaftsschutzgebieten zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt nochmals eine Einschätzung/Bewertung vorgenommen, ob die 2010 erfolgte Ausweisung der Fläche als Landschaftsschutzgebiet auch aus aktueller Sicht noch begründet ist. Dies wurde vor Ort bejaht. Sollte ein Bebauungsplan seitens der Stadt Frankfurt aufgestellt und betrieben werden, wäre dies ein öffentlicher Belang, der bei einem Antrag auf Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes für den Bereich des Bebauungsplanes durch das Regierungspräsidium Darmstadt anerkannt werden würde. Im konkreten Fall der integrativen Kindertagesstätte wurde darüber hinaus von den Vertretern des RP Darmstadt die Position vertreten, dass - unabhängig vom Landschaftsschutz - die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Betriebes in eine Kita nur über die Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes möglich ist. Die Fläche würde damit aus dem Außenbereich herausgelöst werden und die strengen Kriterien des § 35 BauGB wären nicht mehr einschlägig. Aufgrund der Vielzahl der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne zur Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnbauland kann der Magistrat jedoch aus Kapazitätsgründen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens, welches lediglich die Schaffung einer einzigen Betreuungseinrichtung zum Ziel hat, zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürworten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2013OFOF 223/12Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, Teilbereich KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. April 2013OFOF 227/12Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2Ortsbeiratsantrag · FDP
- 19. April 2013OMOM 2159Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2Direktanregung
- 19. April 2013OAOA 370Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich KalbachAnregung
- 8. Juli 2013STST 1031Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2Stellungnahme
- 14. Oktober 2013STST 1492Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich KalbachStellungnahme
- 13. Januar 2014STST 24Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2Stellungnahme
- 7. April 2014STST 514Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich KalbachStellungnahme
- 30. Juni 2014STST 839Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2Stellungnahme
- 29. September 2014STST 1302Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich KalbachStellungnahme
- 22. Dezember 2014STST 1579Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2Stellungnahme
- 2. März 2015STST 335Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich KalbachStellungnahme
- 29. Juni 2015STST 956Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2Stellungnahme
- 31. August 2015Sie sind hierSTST 1254Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich KalbachStellungnahme
- 31. August 2015Antwort des Magistrats · nach 125 WochenSTST 1267Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab