Änderung des Bebauungsplans Nr. 417
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Zur Obermühle — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Fahrverbot in der Gasse zum Kindergarten26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Drängelgitter entlang der Straße Zur Obermühle27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baugebiet „Grillmayer“ Zur Obermühle05.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Bebauungsplan Nr. 417 sieht gegenwärtig nur die Nutzung als Friedhof und Kleingärten vor. Im Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain ist diese Fläche als Siedlungsfläche ausgewiesen.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 897 entstanden aus Vorlage: OF 56/13 vom 30.01.2012
Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 417 Der Bebauungsplan Nr. 417 sieht gegenwärtig nur die Nutzung als Friedhof und Kleingärten vor. Im Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain ist diese Fläche als Siedlungsfläche ausgewiesen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 417 dahin gehend zu ändern, dass innerhalb dieser Siedlungsfläche das Baurecht für den Bau einer dringend benötigten Sporthalle an der Straße Alt-Erlenbach im Anschluss an den Friedhof geschaffen werden kann.
Begründung: Nieder-Erlenbach ist nach wie vor der einzige Stadtteil Frankfurts, der über keine eigene Sporthalle verfügt. Aus diesem Grund wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und GRÜNEN vereinbart, in Nieder-Erlenbach eine Sporthalle zu bauen. Der im Bebauungsplan Nr. 417 ausgewiesene Friedhof ist inzwischen angelegt und die Restfläche wird nicht mehr zu diesem Zweck benötigt. Als wachsender, kinderreicher und einziger Stadtteil ohne Turnhalle fordert der Ortsbeirat seit Jahrzehnten den Bau einer Sporthalle für den Schulsport und die Sportangebote der Nieder-Erlenbacher Vereine. Nachdem die vormals dafür vorgeschlagenen Standorte an der Saalbau/Grundschule sowie in der Straße Zur Obermühle durch den Erweiterungsbau der Grundschule bzw. den Bau eines neuen Kinderzentrums nicht mehr zur Verfügung stehen, bleibt als geeigneter Standort nur noch das im Flächennutzungsplan 2010 als Siedlungsfläche ausgewiesene Gebiet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2012OFOF 56/13Änderung des Bebauungsplans 417Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2012Sie sind hierOMOM 897Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Direktanregung
- 25. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 819Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats