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Änderung des Bebauungsplans Nr. 417

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 819

Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 417 Der Bebauungsplan Nr. 417 setzt im Wesentlichen landwirtschaftliche Flächen fest, sowie öffentliche und private Grünflächen mit der näheren Zweckbestimmung Friedhof, Parkanlage und Dauerkleingärten. Im westlichen Teil wird der Bebauungsplan vom Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main", Zone I überlagert. Im Regionalen Flächennutzungsplan sind die festgesetzten landwirtschaftlichen Flächen als geplante Wohnbauflächen dargestellt. Nach dem derzeit geltenden Planungsrecht ist die Errichtung einer Turnhalle innerhalb des Bebauungsplans Nr. 417 nicht zulässig. Aus Sicht des Magistrats gibt es innerhalb der bebauten Ortslage von Nieder-Erlenbach Flächen, die grundsätzlich für die Errichtung einer Sporthalle gut geeignet sind und keine Änderung des derzeit geltenden Planungsrechts bedürfen; z.B. im Gewerbegebiet an der Straße Alt-Erlenbach. Diese Grundstücke sind vor der Inanspruchnahme von Grünflächen oder landwirtschaftlichen Nutzflächen auf ihre Eignung zu überprüfen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2012OFOF 56/13Änderung des Bebauungsplans 417Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Februar 2012OMOM 897Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Direktanregung
  3. 25. Mai 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 819Änderung des Bebauungsplans Nr. 417
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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