Änderung des Bebauungsplans 417
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- Fahrverbot in der Gasse zum Kindergarten26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Drängelgitter entlang der Straße Zur Obermühle27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baugebiet „Grillmayer“ Zur Obermühle05.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Bebauungsplan 417 sieht gegenwärtig nur die Nutzung als Friedhof und Kleingärten vor. Im Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main ist diese Fläche als Siedlungsfläche ausgewiesen. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Bebauungsplan 417 dahingehend zu ändern, dass innerhalb dieser Siedlungsfläche das Baurecht für den Bau einer dringend benötigten Sporthalle an der Straße Alt Erlenbach im Anschluss an den Friedhof geschaffen werden kann. Begründung: Der im Bebauungsplan 417 ausgewiesene Friedhof ist inzwischen angelegt und die Restfläche wird nicht mehr zu diesem Zweck benötigt. Als wachsender, kinderreicher und einziger Stadtteil ohne Turnhalle fordert der Ortsbeirat seit Jahrzehnten den Bau einer Sporthalle für den Schulsport und die Sportangebote der Nieder-Erlenbacher Vereine. Nachdem die vormals dafür vorgeschlagenen Standorte an Saalbau/Grundschule sowie in der Straße Zur Obermühle durch den Erweitungsbau der Grundschule bzw. den Bau eines neuen Kinderzentrums nicht mehr zur Verfügung stehen, bleibt als geeigneter Standort nur noch das im Flächennutzungsplan 2010 als Siedlungsfläche ausgewiesene Gebiet.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2012, OF 56/13
Betreff: Änderung des Bebauungsplans 417 Der Bebauungsplan 417 sieht gegenwärtig nur die Nutzung als Friedhof und Kleingärten vor. Im Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main ist diese Fläche als Siedlungsfläche ausgewiesen. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Bebauungsplan 417 dahingehend zu ändern, dass innerhalb dieser Siedlungsfläche das Baurecht für den Bau einer dringend benötigten Sporthalle an der Straße Alt Erlenbach im Anschluss an den Friedhof geschaffen werden kann.
Begründung: Der im Bebauungsplan 417 ausgewiesene Friedhof ist inzwischen angelegt und die Restfläche wird nicht mehr zu diesem Zweck benötigt. Als wachsender, kinderreicher und einziger Stadtteil ohne Turnhalle fordert der Ortsbeirat seit Jahrzehnten den Bau einer Sporthalle für den Schulsport und die Sportangebote der Nieder-Erlenbacher Vereine. Nachdem die vormals dafür vorgeschlagenen Standorte an Saalbau/Grundschule sowie in der Straße Zur Obermühle durch den Erweitungsbau der Grundschule bzw. den Bau eines neuen Kinderzentrums nicht mehr zur Verfügung stehen, bleibt als geeigneter Standort nur noch das im Flächennutzungsplan 2010 als Siedlungsfläche ausgewiesene Gebiet.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2012Sie sind hierOFOF 56/13Änderung des Bebauungsplans 417Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2012OMOM 897Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Direktanregung
- 25. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 819Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme