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Prüfung von Fahrradstellplätzen südlich des Höchster Bahnhofs

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
156 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, die Fahrradstellplätze südlich des Höchster Bahnhofs zu erweitern, um die Nutzung des Umweltverbunds zu fördern. Eine ähnliche Maßnahme hat bereits an anderen Bahnhöfen in Frankfurt positive Effekte gezeigt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Am Hauptbahnhof — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 694, die Anregung des Ortsbeirats bezüglich zusätzlicher Kapazitäten für Fahrradstellplätze auf der Nordseite des Höchster Bahnhofs aufgenommen. Das System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) hat 2023 für Frankfurt ergeben, dass der Fuß-, Rad- und öffentliche Nahverkehr (sogenannter Umweltverbund) einen Anteil von 82 Prozent am innerstädtischen Verkehr einnimmt. Der Höchster Bahnhof ist der wichtigste ÖPNV-Verkehrsknotenpunkt im Frankfurter Westen. Der Bereich um den Bahnhof Höchst wird entsprechend in der Stellungnahme ST 694 als wichtiger Verknüpfungspunkt im ÖPNV-Netz benannt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, ergänzend zu den stark genutzten Fahrradabstellplätzen nördlich des Höchster Bahnhofs zu prüfen, ob auch der Bereich südlich des Bahnhofs mit Fahrradstellplätzen für den Fahrradverkehr attraktiver gestaltet werden kann, beispielhaft durch die Einrichtung einer Bike-and-Ride-Station vor dem östlichen Teil des Bahnhofsgebäudes.

Begründung

Laut dem Radverkehrsbericht der Stadt Frankfurt hat der Radverkehr in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Zwischen 2019 und 2023 stieg der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr von 15 Prozent auf 18 Prozent. Besonders an Bahnhöfen und ÖPNV-Knotenpunkten ist die Nachfrage nach sicheren und ausreichenden Fahrradabstellplätzen hoch. In Frankfurt gibt es bereits erfolgreiche Bike-and-Ride-Anlagen, z. B. am Hauptbahnhof und am Südbahnhof. Diese zeigen, dass eine Kombination aus Fahrradstellplätzen und ÖPNV-Anbindung die Nutzung des Umweltverbunds weiter fördert. Eine ähnliche Anlage am Höchster Bahnhof würde die Attraktivität des Standorts erhöhen und den Umstieg auf Rad und ÖPNV erleichtern. Frankfurt hat sich im Klimaschutzplan 2030 und im Mobilitätsplan 2025+ das Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern. Dazu gehört auch der Ausbau von Fahrradabstellanlagen, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten. Der Höchster Bahnhof ist als wichtiger Verkehrsknotenpunkt ein idealer Standort für solche Maßnahmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2023OFOF 767/6Höchst: Prüfung eines FahrradparkhausesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. Juni 2023OMOM 4001Höchst: Prüfung eines FahrradparkhausesDirektanregung
  3. 28. August 2023STST 1797Höchst: Prüfung eines FahrradparkhausesStellungnahme
  4. 8. April 2024STST 694Höchst: Prüfung eines FahrradparkhausesStellungnahme
  5. 13. Dezember 2025OFOF 1399/6Höchst: Prüfung von Fahrradstellplätzen südlich des Höchster BahnhofsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 13. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 7888Prüfung von Fahrradstellplätzen südlich des Höchster Bahnhofs
    Direktanregung
  7. 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 156 WochenSTST 876Prüfung von Fahrradstellplätzen südlich des Höchster BahnhofsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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