Höchst: Prüfung eines Fahrradparkhauses
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Prüfung eines Fahrradparkhauses in Höchst zur Kenntnis genommen. Aufgrund der vorgegebenen Frist kann jedoch keine abschließende Stellungnahme abgegeben werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 21. Mai 2023OFOF 767/6Höchst: Prüfung eines FahrradparkhausesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juni 2023OMOM 4001Höchst: Prüfung eines FahrradparkhausesDirektanregung
- 28. August 2023Sie sind hierSTST 1797Höchst: Prüfung eines FahrradparkhausesStellungnahme
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 694Höchst: Prüfung eines FahrradparkhausesStellungnahme
- 13. Dezember 2025OFOF 1399/6Höchst: Prüfung von Fahrradstellplätzen südlich des Höchster BahnhofsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Januar 2026OMOM 7888Prüfung von Fahrradstellplätzen südlich des Höchster BahnhofsDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab