Was verbirgt sich hinter den Sicherheitsgründen für die Absenkung für den Gegenanflug auf den Frankfurter Flughafen im Frankfurter Norden?
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und baldmöglichst zu berichten, welche Sicherheitsgründe hier vorliegen sollen, die es rechtfertigen, den seit 2014 bewährten Kompromiss zum Gegenanflug plötzlich außer Kraft zu setzen und damit die Belange der Bürger im Ortsbezirk 10 massiv zu beeinträchtigen. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Ergebnisse hieraus und aus der Untersuchung des Forum Flughafen und Region (FFR) zu den Auswirkungen der Absenkung auf den Ortsbezirk 10 baldmöglichst im Ortsbeirat 10 vorzustellen.
Begründung
Wie bereits in der Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4911, ausgeführt, sind die Befürchtungen der Fluglärmkommission, dass die Absenkung des Gegenanflugs zu einer Verschlechterung des Lärmschutzes führt, nur zu berechtigt. Für das Gebiet des Ortsbezirks 10 ergibt sich insbesondere für die Stadtteile Frankfurter Berg und Berkersheim eine massive Verschlechterung, auf die die Mitglieder des Ortsbeirats vermehrt angesprochen werden. Diese ist besonders problematisch, weil sie gerade in den Randzonen vor und nach dem Nachtflugverbot massiert auftritt. Insofern ist Aufklärung geboten. Dies gilt umso mehr, weil sich an der Situation auf dem Frankfurter Flughafen eigentlich nichts geändert hat. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum sich nun nach fünf Jahren die Sicherheitssituation angeblich so verschlechtert haben soll, dass die Absenkung und damit die massive Beeinträchtigung der Bürger im Ortsbezirk 10 notwendig erscheint. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass die Flugsicherung nicht mehr so viel Personal einsetzt und so mehr Raum für die Betreuung der Flugzeuge benötigt. Dies kann die Beeinträchtigung der Bürger keinesfalls rechtfertigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2019OFOF 806/10Absenkung der Flughöhen im Gegenanflug über dem Ortsbezirk 10?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 13. August 2019OMOM 4911Absenkung der Flughöhen im Gegenanflug über dem Ortsbezirk 10?Direktanregung
- 11. November 2019STST 2045Absenkung der Flughöhen im Gegenanflug über dem Ortsbezirk 10?Stellungnahme
- 17. Dezember 2019OFOF 900/10Was verbirgt sich hinter den Sicherheitsgründen für die Absenkung für den Gegenanflug auf den Frankfurter Flughafen im Frankfurter Norden?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 14. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5562Was verbirgt sich hinter den Sicherheitsgründen für die Absenkung für den Gegenanflug auf den Frankfurter Flughafen im Frankfurter Norden?Direktanregung
- 3. April 2020STST 672Was verbirgt sich hinter den Sicherheitsgründen für die Absenkung für den Gegenanflug auf den Frankfurter Flughafen im Frankfurter Norden?Stellungnahme
- 14. April 2020Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 686Absenkung der Flughöhen im Gegenanflug über dem Ortsbezirk 10?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats