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Beschattung des Spielplatzes im Lotte-Specht-Park Spielplatz auch im Sommer bespielbar machen

Vorlagentyp: OM
103 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4461 entstanden aus Vorlage: OF 656/1 vom 23.08.2015

Betreff: Beschattung des Spielplatzes im Lotte-Specht-Park Spielplatz auch im Sommer bespielbar machen Dieser heiße Sommer zeigt überdeutlich: Spielplätze, die über keinerlei Schattenspender verfügen, sind im Sommer nicht bespielbar. Insbesondere neu angelegte Spielplätze, wie hier im Europaviertel, verfügen nicht über Baumbewuchs, der Schatten spendet; die Plätze liegen ungeschützt in der prallen Sonne. Spielplätze können nur genutzt werden, wenn die Kinder nicht permanent der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Dies gilt auch für Temperaturen unter 30 Grad. Spielplätze, die gerade im Sommer kaum zu nutzen sind, sind eine Fehlinvestition, und die Stadt sollte dringend nach Möglichkeiten suchen, wie Spielplätze beschattet werden können, wenn keine großkronigen Bäume als natürliche Schattenspender vorhanden sind. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten es gibt, Spielplätze, wie in diesem Fall den Spielplatz im Lotte-Specht-Park, mit Vorrichtungen zu versehen, die Schatten spenden; 2. ob es möglich ist, einen Versuch auf dem Spielplatz im Lotte-Specht-Park durchzuführen, bei dem folgendes Verfahren getestet wird: Über einen größeren Spielbereich wird ein Drahtgitter gespannt, das an hohen Pfosten (die nicht erklettert werden können) befestigt wird. Über die Pfosten sollen Kletterpflanzen (z. B. Efeu) wachsen und das Drahtgitter überwuchern. Es soll quasi ein Blätterdach entstehen, das Schatten spendet und die Sonneneinstrahlung abmildert. Die Vorrichtung ist ähnlich wie Vorrichtungen, die in vielen Wohnanlagen Müllplätze nicht nur einrahmen, sondern quasi überdachen (hier seitlich und nach oben als Sichtschutz gedacht).

Begründung: Das Problem des fehlenden Schattens auf Spielplätzen wurde gerade in den neuen Parkanlagen im sog. Europaviertel von den Eltern wiederholt angesprochen. Sämtliche Spielplätze in diesem Park sowie in beiden Taschenparks sind bei Sonne und höheren Temperaturen nicht bespielbar. Vorrichtungen wie Sonnensegel u. Ä. wurden vom Grünflächenamt aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Es muss nach Lösungen gesucht werden, damit die Spielplätze in der Stadt auch bei steigenden Temperaturen nutzbar bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juni 2015STST 908Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße parallel zur Hanauer LandstraßeStellungnahme
  2. 23. August 2015OFOF 656/1Beschattung des Spielplatzes im Lotte-Specht-Park Spielplatz auch im Sommer bespielbar machenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 8. September 2015Sie sind hier
    OMOM 4461Beschattung des Spielplatzes im Lotte-Specht-Park Spielplatz auch im Sommer bespielbar machen
    Direktanregung
  4. 21. Dezember 2015STST 1798Beschattung des Spielplatzes im Lotte-Specht-Park Spielplatz auch im Sommer bespielbar machenStellungnahme
  5. 4. Juli 2016STST 908Beschattung des Spielplatzes im Lotte-Specht-Park Spielplatz auch im Sommer bespielbar machenStellungnahme
  6. 11. August 2016OFOF 81/1Spielplätze auch im Sommer bespielbar machen - Lotte-Specht-Park/Spielkammer EuropagartenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  7. 30. August 2016OMOM 486Spielplätze auch im Sommer bespielbar machen - Lotte-Specht-Park/Spielkammer EuropagartenDirektanregung
  8. 9. Dezember 2016STST 1781Spielplätze auch im Sommer bespielbar machen - Lotte-Specht-Straße/ Spielkammer EuropagartenStellungnahme
  9. 6. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 103 WochenSTST 1042Spielplätze auch im Sommer bespielbar machen - Lotte-Specht-Park/Spielkammer EuropagartenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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