Sonntäglichen Lärm durch Laubbläser abstellen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 beantragt, dass der Einsatz von Laubbläsern an Sonntagen im Parkhaus Konstablerwache unterbleibt, um die Anwohnenden vor Lärm zu schützen. Die Anwohnenden haben am Wochenende oft Schlafstörungen aufgrund von Feierlichkeiten, was eine dringende Maßnahme erforderlich macht.
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Konstablerwache — 28 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 01.09.2026.
- Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Kunstwerk „A Sky Full of Hope“01.09.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Akteneinsicht zur Installation der 2,3 Millionen teuren Netzskulptur „A Sky Full of Hope“ über der Konstablerwache31.08.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Hinweisschild zur Erhöhung von Bußgeldern auf dem Affentorplatz21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Konstablerwache per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der regelmäßige sonntägliche Einsatz von Laubbläsern in der Zeit von ca. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr im Parkhaus Konstablerwache unterbleibt.
Begründung
Durch den Partybetrieb finden die Anwohnenden am Wochenende selten vor 02:00 Uhr morgens Schlaf. Ob der Betrieb von Laubbläsern in bewohnten Gebieten an Sonntagen überhaupt zulässig ist, sei dahingestellt. Der Lärm ist in jedem Fall extrem störend und muss dringend abgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023OFOF 905/1Sonntäglichen Lärm durch Laubbläser abstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4199Sonntäglichen Lärm durch Laubbläser abstellenDirektanregung
- 4. September 2023Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1852Sonntäglicher Lärm durch Laubbläser abstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats