Sonntäglichen Lärm durch Laubbläser abstellen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Einsatz von Laubbläsern an Sonntagen im Parkhaus Konstablerwache zu unterbinden, um die Anwohner vor Lärmbelästigung zu schützen. Dies ist notwendig, da die Anwohner am Wochenende oft erst spät schlafen können.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der regelmäßige sonntägliche Einsatz von Laubbläsern in der Zeit von ca. 8 bis 10 Uhr im Parkhaus Konstablerwache unterbleibt.
Begründung
Durch den Partybetrieb finden die Anwohnenden am Wochenende selten vor 2 Uhr morgens Schlaf. Ob der Betrieb von Laubbläsern in bewohnten Gebieten an Sonntagen überhaupt zulässig ist, sei dahin gestellt. Der Lärm ist in jedem Fall extrem störend und muss dringend abgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023Sie sind hierOFOF 905/1Sonntäglichen Lärm durch Laubbläser abstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2023OMOM 4199Sonntäglichen Lärm durch Laubbläser abstellenDirektanregung
- 4. September 2023Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1852Sonntäglicher Lärm durch Laubbläser abstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei