Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern
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Falltorstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.07.2026.
- Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
- Wiederbepflanzung der Baumscheiben im Bereich obere Berger Straße14.02.2023 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Falltorstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4185 entstanden aus Vorlage: OF 484/4 vom 29.04.2015
Betreff: Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern Vorgang: ST 483/15 Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der Anlage zu seiner Stellungnahme vom 20.03.2015, ST 483, eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in einem Geviert zu entwickeln, das von der Comeniusstraße, der Weidenbornstraße, der Eulengasse, eines Teils der Berger Straße, der Falltorstraße, der Stockheimer Straße, der Florstädter Straße, der Wittelsbacherallee, der Saalburgallee und der Saalburgstraße umschlossen wird.
Begründung:
- Die Stellungnahme hat sehr detailliert aufgezeigt, in welchen Straßen der Parkdruck des ruhenden Verkehrs so hoch ist, dass diese Straßen praktisch immer beparkt sind. Die Stellungnahme macht auch deutlich, wie stark der Parkdruck durch ortsfremde Fahrzeuge ist. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass die meisten der im genannten Geviert befindlichen Straßen eine permanente Auslastung von 90 Prozent des Parkraumes zeigen, die nachts zum Teil auf über 100 Prozent ansteigt (verkehrswidriges Parken). Im Ergebnis hat die Anwohnerschaft zu keiner Tages- und Nachtzeit eine realistische Chance, ohne längeren Suchverkehr einen Parkplatz zu finden. Alle Straßen, auf die diese Situation zutrifft, werden durch das oben genannte Geviert umschlossen.
- Politisch ist es schwerlich vertretbar, den Anwohnenden südlich der Saalburgallee den Kauf einer Berechtigung zum Bewohnerparken anzubieten, den Anwohnenden nördlich der Saalburgstraße aber gar kein Angebot zu machen, obwohl dort in vielen Straßen nachgewiesen der gleiche Parkdruck herrscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2015OFOF 484/4Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4185Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernDirektanregung
- 3. August 2015STST 1139a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
- 22. Januar 2016STST 168a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
- 18. Juli 2016STST 954a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 116a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats