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Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern

Vorlagentyp: OFGRÜNE
89 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Ortskern Vorgang: ST 483/15 Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der Anlage zur ST 483/15 eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in einem Geviert zu entwickeln, das von der Comeniusstraße, der Weidenbornstraße, der Eulengasse, eines Teils der Berger Straße, der Falltorstraße, der Stockheimer Straße, der Florstädter Straße, der Wittelsbacherallee, der Saalburgallee und der Saalburgstraße umschlossen wird. Begründung:

  1. Die Stellungnahme hat sehr detailliert aufgezeigt, in welchen Straßen der Parkdruck des ruhenden Verkehrs so hoch ist, dass diese Straßen praktisch immer beparkt sind. Die Stellungnahme macht auch deutlich, wie stark der Parkdruck durch ortsfremde Fahrzeuge ist. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass die meisten der im genannten Geviert befindlichen Straßen eine permanente Auslastung von 90% des Parkraumes zeigen, die nachts zum Teil auf über 100% ansteigt (verkehrswidriges Parken). Im Ergebnis hat die Anwohnerschaft zu keiner Tages- und Nachtzeit eine realistische Chance, ohne längeren Suchverkehr einen Parkplatz zu finden. Alle Straßen, auf die diese Situation zutrifft, werden durch das obengenannte Geviert umschlossen.
  2. Politisch ist es schwerlich vertretbar, den Anwohnenden südlich der Saalburgallee den Kauf einer Berechtigung zum Bewohnerparken anzubieten, den Anwohnenden nördlich der Saalburgstraße aber gar kein Angebot zu machen, obwohl dort in vielen Straßen nachgewiesen der gleiche Parkdruck herrscht.

Inhalt

Antrag vom 29.04.2015, OF 484/4

Betreff: Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern Vorgang: ST 483/15 Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der Anlage zur ST 483/15 eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in einem Geviert zu entwickeln, das von der Comeniusstraße, der Weidenbornstraße, der Eulengasse, eines Teils der Berger Straße, der Falltorstraße, der Stockheimer Straße, der Florstädter Straße, der Wittelsbacherallee, der Saalburgallee und der Saalburgstraße umschlossen wird.

Begründung:

  1. Die Stellungnahme hat sehr detailliert aufgezeigt, in welchen Straßen der Parkdruck des ruhenden Verkehrs so hoch ist, dass diese Straßen praktisch immer beparkt sind. Die Stellungnahme macht auch deutlich, wie stark der Parkdruck durch ortsfremde Fahrzeuge ist. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass die meisten der im genannten Geviert befindlichen Straßen eine permanente Auslastung von 90% des Parkraumes zeigen, die nachts zum Teil auf über 100% ansteigt (verkehrswidriges Parken). Im Ergebnis hat die Anwohnerschaft zu keiner Tages- und Nachtzeit eine realistische Chance, ohne längeren Suchverkehr einen Parkplatz zu finden. Alle Straßen, auf die diese Situation zutrifft, werden durch das obengenannte Geviert umschlossen.
  2. Politisch ist es schwerlich vertretbar, den Anwohnenden südlich der Saalburgallee den Kauf einer Berechtigung zum Bewohnerparken anzubieten, den Anwohnenden nördlich der Saalburgstraße aber gar kein Angebot zu machen, obwohl dort in vielen Straßen nachgewiesen der gleiche Parkdruck herrscht.Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. April 2015Sie sind hier
    OFOF 484/4Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Mai 2015OMOM 4185Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernDirektanregung
  3. 3. August 2015STST 1139a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
  4. 22. Januar 2016STST 168a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
  5. 18. Juli 2016STST 954a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
  6. 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 116a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 41 · 19.05.2015
TO I, TOP 15
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4185 2015 Die Vorlage OF 484/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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