Einrichtung eines Parkverbots in der Zufahrt Stöppelschneise?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4164 entstanden aus Vorlage: OF 1351/6 vom 21.04.2015
Betreff: Einrichtung eines Parkverbots in der Zufahrt Stöppelschneise? Vorgang: OM 1330/07 OBR 6; ST 1376/07
- Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine "Siegelung" der Zufahrt zur Stöppelschneise als Feuerwehrzufahrt durch die Branddirektion erfolgen kann. 2.1 Sofern eine Siegelung als Feuerwehrzufahrt tatsächlich weiterhin (seit 2008 bis dato war es möglich) nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebeten, ein Parkverbot in der Zufahrt Stöppelschneise einzurichten und durchzusetzen. Das Parkverbot ist in den Sommermonaten insbesondere am Wochenende täglich zu kontrollieren und durchzusetzen, da ansonsten die Feuerwehr die Grundstückseinfahrten (bspw. Hundeübungsplatz etc.) im Ernstfall nicht erreichen kann. 2.2 Zusätzlich zur Einrichtung eines Parkverbots sind bauliche Maßnahmen zur Durchsetzung notwendig und in Absprache mit dem Förster und dem Ortsbeirat vorzunehmen. Dies wäre bei Deklarierung als Feuerwehrzufahrt entbehrlich. Begründung: Aufgrund einer Anregung des Ortsbeirates im Jahre 2007 (OM 1330) wurde die Zufahrt zur Stöppelschneise ab dem Jahr 2008 als Feuerwehrzufahrt deklariert und entsprechend gesiegelt. Die Siegelung ist allerdings neuerdings wieder entfernt worden, sodass das Schild "Feuerwehreinfahrt" ohne rechtliche Bedeutung ist. Auf Nachfrage bei der Branddirektion wurde die beigefügte Antwort übersandt (s. Anlage), welche dazu führt, dass künftig ein Parkverbot angeordnet werden müsste, welches leider erhebliche Folgekosten in der Durchsetzung nach sich zieht. Auch notwendige bauliche Maßnahmen kosten weitere Steuermittel. Das gesiegelte Schild "Feuerwehrzufahrt" hatte einen erheblich abschreckenden Charakter und wurde beachtet. Ein Parkverbot scheint in der heutigen Zeit niemanden mehr abzuschrecken. Nur empfindliche Strafen, die nur erfolgen können, wenn auch entsprechend kontrolliert wird, sowie bauliche Maßnahmen können das "Feuerwehrzufahrt"-Schild angemessen kompensieren. Anlage 1 (ca. 9 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2015OFOF 1351/6Einrichtung eines Parkverbots in der Zufahrt Stöppelschneise?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4164Einrichtung eines Parkverbots in der Zufahrt Stöppelschneise?Direktanregung
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1313Einrichtung eines Parkverbots in der Zufahrt Stöppelschneise?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats