Einrichtung eines Parkverbots in der Zufahrt Stöppelschneise?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1313
Betreff: Einrichtung eines Parkverbots in der Zufahrt Stöppelschneise? Da eine Siegelung als Feuerwehrzufahrt nicht möglich ist, wird ein Haltverbot gemäß Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrs-Ordnung angeordnet. Der Stadtteil Schwanheim wird durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit überwacht. Nach Aufstellung des Verkehrszeichens erfolgt durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit eine Sonderkontrolle. Die eng begrenzten personellen Ressourcen lassen es jedoch nicht zu, dass hier eine dauerhaft verstärkte Kontrolle des Haltverbots durchgeführt werden kann. Bauliche Maßnahmen hält der Magistrat derzeit für entbehrlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2015OFOF 1351/6Einrichtung eines Parkverbots in der Zufahrt Stöppelschneise?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Mai 2015OMOM 4164Einrichtung eines Parkverbots in der Zufahrt Stöppelschneise?Direktanregung
- 11. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1313Einrichtung eines Parkverbots in der Zufahrt Stöppelschneise?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab