Zufahrt Stöppelschneise
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2007, ST 1376
Betreff: Zufahrt Stöppelschneise Bei der Stöppelschneise handelt es sich um eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße mit allgemein zugänglichen Parkplätzen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist eine "konkurrierende" Beschilderung als Feuerwehrzufahrt unzulässig. Sollte dies geändert werden, ist eine Sperrung möglich, die aber auch entsprechende Auswirkungen auf die Anlieger hat, da die Zufahrt dann ausschließlich von Einsatzfahrzeugen genutzt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2007OFOF 500/6Zufahrt StöppelschneiseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2007OMOM 1330Zufahrt StöppelschneiseDirektanregung
- 21. August 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1376Zufahrt StöppelschneiseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab