Beschrankter U-Bahn-Fußgängerübergang an der Schäfflestraße
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Schäfflestraße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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Anregung an den Magistrat vom 26.10.2009, OM 3664 entstanden aus Vorlage: OF 374/11 vom 11.10.2009
Betreff: Beschrankter U-Bahn-Fußgängerübergang an der Schäfflestraße Der Magistrat wird aufgefordert, die VGF damit zu beauftragen, den U-Bahnübergang an der Schäfflestraße für Fußgänger zu beschranken.
Begründung: Täglich passieren weit über hundert Kinder den U-Bahnübergang Schäfflestraße, da er auf ihrem Schulweg in die Pestalozzischule oder in die Kindertagesstätte 63 liegt. Viele Eltern haben Angst, ihre Kinder diesen Weg alleine beschreiten zu lassen (auch wenn dies ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstständigkeit des Kindes wäre), da es schon häufig zu gefährlichen Situationen gekommen ist. Oft rennen Erwachsene über Rot, um die U-Bahn zu erreichen und sind somit ein fatales Vorbild für die Kinder, die dann oft nicht mehr auf die Ampel achten, da die Erwachsenen "ja" auch gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2009OFOF 374/11Beschrankter U-Bahn Fußgängerübergang an der SchäfflestraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2009Sie sind hierOMOM 3664Beschrankter U-Bahn-Fußgängerübergang an der SchäfflestraßeDirektanregung
- 25. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 248Beschrankter U-Bahn-Fußgängerübergang an der SchäfflestraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats