Beschrankter U-Bahn-Fußgängerübergang an der Schäfflestraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2010, ST 248
Betreff:
Beschrankter U-Bahn-Fußgängerübergang an der Schäfflestraße
Bei der Einrichtung von Halbschranken an der Fußgängerquerung über die Gleisanlage im Kreuzungsbereich Am Erlenbruch – Schäfllestraße – Hänischstraße handelt es sich um eine aufwendige und kostenintensive Maßnahme, die isoliert betrachtet keine Verbesserung der Verkehrssicherheit gewährleistet.
Da Halbschranken nicht unabhängig von der Signalisierung des Kreuzungsbereichs betrieben werden können, müssten diese als Bahnübergangssicherungsanlage steuerungstechnisch in die bestehende Verkehrssignalanlage der Straßenkreuzung integriert werden. In der Folge würden sich die Räum- und Sperrzeiten für alle Verkehrsteilnehmer verlängern und sich damit auch auf den Verkehrsfluss des Straßen- und des Schienenverkehrs auswirken. Für die Errichtung einer solchen Anlage ist mit Kosten in Höhe von ca. 250.000,- EUR zu rechnen.
Die Erfahrung mit Halbschranken zeigt zudem, dass eine Querung von Fußgängerüberwegen bei geschlossener Halbschranke nicht verhindert werden kann und insofern keine wirkliche Erhöhung der Sicherheit darstellen.
Um eine Gefährdung insbesondere für Kinder möglichst gering zu halten, wurde bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Km/h für die Schienenfahrzeuge in beiden Richtungen eingerichtet. Ferner wird zur Erhöhung der Aufmerksamkeit eine Vergrößerung der Rot-Optiken an den Signalgebern der Fußgängersignale durch das Straßenverkehrsamt veranlasst.
Da mit der Einrichtung einer Bahnübergangssicherungsanlage mit Halbschranken an dieser Stelle keine wesentliche Verbesserung der Sicherheit zu erreichen ist, die betriebliche Abwicklung der beiden U-Bahnlinien U4 und U7 sowie die Verkehrsabwicklung auf der sehr stark befahrenen Straße "Am Erlenbruch“ sich aber erheblich verschlechtern würden, wird die Installation einer solchen Anlage nicht befürwortet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2009OFOF 374/11Beschrankter U-Bahn Fußgängerübergang an der SchäfflestraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2009OMOM 3664Beschrankter U-Bahn-Fußgängerübergang an der SchäfflestraßeDirektanregung
- 25. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 248Beschrankter U-Bahn-Fußgängerübergang an der SchäfflestraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab