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Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee?

Vorlagentyp: OM

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2906 entstanden aus Vorlage: OF 361/4 vom 03.02.2014

Betreff: Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob er das Konzept das Anwohnerparkens, wie es in Frankfurt seit ungefähr 23 Jahren implementiert wird, als bewährt oder gegebenenfalls als konzeptionell fortentwicklungsbedürftig ansieht; 2. ob Erfahrungen vergleichbarer Städte positiv sind; 3. ob absehbar ist, dass der damals im Konzept angelegte schneckenförmige Parcours um die Innenstadt bis zu bestimmten äußeren Stadtteilen irgendwie zeitnah abgearbeitet werden kann.

Begründung: Im Ortsbeirat 4 (und wir vermuten anderswo auch) werden häufiger, als "Dinner for One" auf dem Bildschirm erscheint, Forderungen nach neuen Anwohnerparkzonen - oder zeitlicher Erweiterung bestehender - erhoben. Seit Jahren landen diese Forderungen in der Verwaltung in etwas, was dem Außenstehenden als Verschiebebahnhof erscheint. Es kommt die Frage auf, ob man "sich mal ehrlich machen" soll. Es kann in der Stadtgesellschaft nicht länger als ein Vierteljahrhundert gut gehen, dass sich ganze Stadtviertel gegenüber anderen Stadtvierteln zurückgesetzt fühlen müssen. Die immer wieder vorgebrachte Begründung für den schleppenden oder stockenden Verlauf ist, dass die Zonen mit Personal durchgesetzt werden müssen. Der einfache Steuerzahler fragt sich natürlich, warum das Geld in anderen Stadtvierteln ausgegeben wird, im eigenen aber zu seinen Lebzeiten nicht. Es kommt hinzu, dass auch nicht jeder "Begünstigte" glücklich ist. Hat er seinen Obolus bezahlt, aber zu viel "falsche" seine Zone zugeparkt, landet er mit seinem Gefährt verzweifelt an Stellen, wo ein noch teuerer Strafzettel fällig wird - und zweifelt am System. Kurz und gut: Entweder wird rasch Gerechtigkeit geschaffen oder das Konzept muss insgesamt auf den Prüfstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Februar 2014 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 437/4 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 2. Dezember 2014. Der Magistrat antwortete am 26. Mai 2014 mit der Stellungnahme ST 683. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 14 Wochen.

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