Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee?
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1498
Betreff: Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, dass der in der Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014 (ST 683) dargestellte Sachstand unverändert besteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2014 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 2906 — Direktanregung vom 18. Februar 2014.