a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee?
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 483
Betreff:
a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat das Verkehrsplanungsbüro VKT aus Frankfurt am Main mit der Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für Bornheim beauftragt. Ziel war, über die Untersuchung des Parkraumangebotes und die Ermittlung der Parkraumnachfrage bei Gebieten mit erheblichem Parkdruck unterschiedlicher Nutzergruppen potenzielle Nutzungskonflikte zu ermitteln und eine auch auf andere Gebiete übertragbare Vorgehensweise zu entwickeln, diese Nutzungskonflikte zu entschärfen. Hierfür wurde zunächst im gesamten Stadtteil Bornheim eine Aufnahme des allgemein nutzbaren Parkraumangebots durchgeführt, um die Auswahl von Teilräumen für detaillierte Erhebungen zu ermöglichen. Für die Durchführung der Parkraumerhebung wurde dann der Untersuchungsraum in Teilräume mit jeweils typischer Überlagerung der Nutzungsansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen unterteilt. Um den Arbeitsaufwand und die Kosten überschaubar zu halten, wurden zwei Teilräume ausgewählt, die mittels Parkdauererhebungen untersucht werden sollten: Das Gebiet entlang der Berger Straße und Bornheimer Hang zwischen Wittelsbacher Allee und Enkheimer Straße. Die Erhebungsergebnisse der beiden Teilerhebungen wurden straßenfein ausgewertet. Sie verdeutlichen erwartungsgemäß den hohen Parkdruck in weiten Teilen Bornheims. Zwar ist in der erhobenen Wohnsiedlung am Bornheimer Hang eine geringere Auslastung vorhanden, dennoch ist vor allem in den Abendstunden die Parkplatzsituation insgesamt als überlastet zu bezeichnen. Die Auswirkungen von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen zu Gunsten der Anwohner sind aufgrund der hohen Anzahl an gemeldeten Kfz in Bornheim gegenüber dem zur Verfügung stehenden öffentlichen Parkraumangebot als eher gering einzuschätzen. Da die durchschnittliche Auslastung in vielen Straßen über 90% liegt, ist es weiterhin absehbar, dass jegliche restriktive Eingriffe in die Parkraumsituation zu Verdrängungseffekten von Nutzergruppen in angrenzende Quartiere führen werden. Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung können dennoch zur Entlastung der Parksituation beitragen. Wegen der oben dargestellten umfangreichen Problematik und der angestrebten Übertragbarkeit der konzeptionellen Handlungsansätze sind die Beratungen über das weitere Vorgehen innerhalb der Fachämter jedoch noch nicht abgeschlossen. Daher können zunächst nur die Erhebungsergebnisse vorgestellt werden. Diese sind als Anlage beigefügt. Anlage 1 (ca. 13,3 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2014STST 683Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee?Stellungnahme
- 2. Dezember 2014OMOM 3695ParkraumbewirtschaftungskonzeptDirektanregung
- 2. Dezember 2014OFOF 437/4ParkraumbewirtschaftungskonzeptOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2015Sie sind hierSTST 483a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee?Stellungnahme
- 3. August 2015STST 1139a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
- 22. Januar 2016STST 168a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
- 18. Juli 2016STST 954a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 138 WochenSTST 116a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab