Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee?
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 683
Betreff: Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? Vorläufige Stellungnahme: Die derzeitige Regelungsform des Bewohnerparkens in Frankfurt am Main lässt nach Auffassung des Magistrats erkennen, dass es zunehmend schwierig wird, damit den Bedürfnissen einer effizienten Parkraumbewirtschaftung zu entsprechen. Vielmehr erscheint ein stärker ausdifferenziertes Bewohnerparkmanagement angezeigt. Derzeit erarbeitet ein Verkehrsplanungsbüro ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Stadtteil Bornheim. Der Magistrat erhofft sich hierüber Erkenntnisse, wie das zukünftige Bewohnerparken in Frankfurt am Main geregelt werden könnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2014Sie sind hierSTST 683Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee?Stellungnahme
- 2. Dezember 2014OMOM 3695ParkraumbewirtschaftungskonzeptDirektanregung
- 2. Dezember 2014OFOF 437/4ParkraumbewirtschaftungskonzeptOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2015STST 483a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee?Stellungnahme
- 3. August 2015STST 1139a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
- 22. Januar 2016STST 168a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
- 18. Juli 2016STST 954a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 138 WochenSTST 116a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims OrtskernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab