Zeilsheim: (Sperr-) Müllabholung verbessern und sicherstellen
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Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2547 entstanden aus Vorlage: OF 537/6 vom 17.11.2017
Betreff: Zeilsheim: (Sperr-) Müllabholung verbessern und sicherstellen Vorgang: OM 1083/17 OBR 6; ST 808/17 Der Magistrat wird gebeten, die Problematik der Müllentsorgung durch die FES in den engen Straßen der Kolonie oder anderen Straßen des Stadtteils Zeilsheims zu beheben. Hierzu müssen unter Umständen schmalere Fahrzeuge eingesetzt werden, die auch bei dort parkenden Fahrzeugen durch die Straßen fahren können. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die Abfallentsorgung zu den veröffentlichten Leerungszeiten und die Abholung von terminiertem Sperrmüll sicherzustellen. Sollte dies mit dem aktuell beauftragten Unternehmen nicht möglich sein, muss er ein Unternehmen suchen, das die Einhaltung der Abfallsatzung erfüllen kann. Der Ortsbeirat reklamiert zusätzlich die in den letzten beiden Absätzen der Vorlage ST 808 gemachten Antworten. Hier hat das Unternehmen, die FES, nicht ordnungsgemäß geliefert.
Begründung: Die Müll- und Sperrmüllabholung bereiten der FES und den Bürgern bspw. in der Kolonie und sicherlich auch in vielen anderen Straßen des Ortsbezirks Probleme. Die Straßen sind zu schmal. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist lt. StVO nicht zulässig, wird aber nicht unterbunden und geahndet. Dies hat aber zur Folge, dass die FES nicht ordnungsgemäß mit ihren Großmüllfahrzeugen durch die Straßen fahren kann. Die reguläre oder beauftragte Müllabholung wird dann nicht durchgeführt und die Bürger bleiben in der Regel schuldlos auf ihrem Müll sitzen. Da es technisch möglich ist, auch in solchen Straßen Sperrmüll abzuholen, muss die FES dazu verpflichtet werden, entsprechendes Material vorzuhalten. Insbesondere das immer wieder drohende Verbot des Rückwärtsfahrens in enge Straßen stellt die dort wohnenden Bürger dann zusätzlich vor unmögliche Hürden. Hier müssen dringend Lösungen gefunden werden. Anlässlich der Reklamation zur Vorlage ST 808 dienen die folgenden Ausführungen zur Kenntnis: Die am Telefon immer noch zu hörende Aussage, "Sperrmüll darf nicht auf dem Grundstück liegen, sondern muss an den Straßenrand" zeigt, dass die Schulungen noch nicht erfolgt sind. Zudem waren weder in den Magazinen Oskar 1-2017 und Oskar 2-2017 ausführliche Beleuchtungen des Themas nachzulesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1083 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 121 Aktenzeichen: 79 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2016OFOF 278/6Ortsbezirk 6: Sperrmüllabholung - Einhaltung der AbfallsatzungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2017OMOM 1083Ortsbezirk 6: Sperrmüllabholung - Einhaltung der AbfallsatzungDirektanregung
- 28. April 2017STST 808Ortsbezirk 6: Sperrmüllabholung - Einhaltung der AbfallsatzungStellungnahme
- 17. November 2017OFOF 537/6Zeilsheim: (Sperr-) Müllabholung verbessern und sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2017Sie sind hierOMOM 2547Zeilsheim: (Sperr-) Müllabholung verbessern und sicherstellenDirektanregung
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 121Zeilsheim: (Sperr-) Müllabholung verbessern und sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats