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Ortsbezirk 6: Sperrmüllabholung - Einhaltung der Abfallsatzung

Vorlagentyp: OFCDU
17 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Einhaltung der Abfallsatzung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die von ihm beauftragten Unternehmen zur Einsammlung von Spermüll in den Stadtteilen des Ortsbezirkes 6 zur Einhaltung der Abfallsatzung zu verpflichten und dieses insbesondere beim § 12 der Satzung (Sperrmüll) nachhaltig einzufordern. Hierbei ist Absatz 2, Satz 3 entscheidend, dass die Abfuhr von einem durch das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz auf dem Grundstück des Bürgers erfolgen soll. Leider wurde in der Vergangenheit kein Sperrmüll mehr mitgenommen, der NICHT auf der öffentlichen Straße/Bürgersteig stand. Dabei sollen dem Unternehmen noch weitere Auflagen gemacht werden, die dem Antragstenor und der Begründung folgen: - Mitarbeiterschulung insbesondere im Punkt Servicequalität und Freundlichkeit. - Veröffentlichungen in den Tageszeitungen und dem Kundenmagazin, dass Sperrmüll sehr wohl vom Privatgrund mitgenommen wird (mit Einschränkungen gemäß der Satzung). Begründung: Im Ortsbezirk 6 war in der Vergangenheit zu beobachten, dass die FES den vom Bürger angemeldeten Sperrmüll nicht mehr entsorgt, sofern er sich auf dessen Grundstück befand. Die telefonischen Nachfragen haben dabei ergeben, dass die FES die Bürger verpflichten wollten, den Sperrmüll auf den öffentlichen Gehweg oder die Straße zu stellen. Die Mitnahme bspw. vom Garagenvorplatz wurde direkt abgelehnt oder die Beschwerden über eine nicht erfolgte Abholung ignoriert. Betroffen hiervon ist bspw. Zeilsheim, wo die Siedlung "Kolonie" nicht über einen Bürgersteig verfügt und die Straßenbreite oder das Grundstück auf der Fahrseite es überhaupt nicht zulässt, den Sperrmüll dort abzustellen. Nachfolgend eine vom Antragssteller zitierte Aussage von der FES-Servicehotline: "Es wäre ja nicht das Problem der FES, dass kein Bürgersteig vorhanden ist. Zumal könnte der Sperrmüll ja auf der Straße beim Nachbarn an der Hecke abgelegt werden." Diese Aussage hat der Antragssteller mehr oder weniger gleichlautend bei mehreren Anrufen bei der Servicehotline immer wieder erhalten. Daher muss das Unternehmen auf die Einhaltung der für die Stadt Frankfurt gültigen Abfallsatzung verpflichtet und das Personal umfassend geschult werden, damit zukünftig der Sperrmüll wieder gemäß den Vorgaben der Stadt Frankfurt abgeholt wird. Ergänzend dazu noch weitere Beispiele: In den Siedlungen der Wohnungsgesellschaften mit Siedlungsabfuhr, aber auch dort mit kleineren Wohneinheiten ohne Siedlungsabfuhr und mit parkähnlichen Grünflächen ohne Einfriedung wurde zuletzt kein Sperrmüll mehr mitgenommen, wenn er sich nicht auf dem Fußgängerweg befand. Die Entsorgungsmitarbeiter haben die Rasenflächen nicht mehr betreten, um den Müll mitzunehmen. In den Stadtbezirken mit Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäusern wurde der Sperrmüll bspw. in die Garageneinfahrten gestellt und das Hoftor offen gelassen, so dass direkt erkennbar war, dass dies der Sperrmüll ist. Auch hier wurde oftmals der Sperrmüll nur fotografiert und stehen gelassen. Auf die direkte Ansprache wurde den Bürgern mitgeteilt, dass der Sperrmüll auf Privatgrund liege und deshalb nicht mitgenommen werde. Dieser Zustand ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht länger tragbar. Der Magistrat sollte hier umgehend eingreifen oder ein anderes - zuverlässigeres Unternehmen einsetzen, das die Regelungen der Abfallsatzung besser einhalten.

Inhalt

Antrag vom 30.12.2016, OF 278/6

Betreff: Ortsbezirk 6: Sperrmüllabholung - Einhaltung der Abfallsatzung

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die von ihm beauftragten Unternehmen zur Einsammlung von Spermüll in den Stadtteilen des Ortsbezirkes 6 zur Einhaltung der Abfallsatzung zu verpflichten und dieses insbesondere beim § 12 der Satzung (Sperrmüll) nachhaltig einzufordern. Hierbei ist Absatz 2, Satz 3 entscheidend, dass die Abfuhr von einem durch das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz auf dem Grundstück des Bürgers erfolgen soll. Leider wurde in der Vergangenheit kein Sperrmüll mehr mitgenommen, der NICHT auf der öffentlichen Straße/Bürgersteig stand. Dabei sollen dem Unternehmen noch weitere Auflagen gemacht werden, die dem Antragstenor und der Begründung folgen: - Mitarbeiterschulung insbesondere im Punkt Servicequalität und Freundlichkeit. - Veröffentlichungen in den Tageszeitungen und dem Kundenmagazin, dass Sperrmüll sehr wohl vom Privatgrund mitgenommen wird (mit Einschränkungen gemäß der Satzung).

Begründung: Im Ortsbezirk 6 war in der Vergangenheit zu beobachten, dass die FES den vom Bürger angemeldeten Sperrmüll nicht mehr entsorgt, sofern er sich auf dessen Grundstück befand. Die telefonischen Nachfragen haben dabei ergeben, dass die FES die Bürger verpflichten wollten, den Sperrmüll auf den öffentlichen Gehweg oder die Straße zu stellen. Die Mitnahme bspw. vom Garagenvorplatz wurde direkt abgelehnt oder die Beschwerden über eine nicht erfolgte Abholung ignoriert. Betroffen hiervon ist bspw. Zeilsheim, wo die Siedlung "Kolonie" nicht über einen Bürgersteig verfügt und die Straßenbreite oder das Grundstück auf der Fahrseite es überhaupt nicht zulässt, den Sperrmüll dort abzustellen. Nachfolgend eine vom Antragssteller zitierte Aussage von der FES-Servicehotline: "Es wäre ja nicht das Problem der FES, dass kein Bürgersteig vorhanden ist. Zumal könnte der Sperrmüll ja auf der Straße beim Nachbarn an der Hecke abgelegt werden." Diese Aussage hat der Antragssteller mehr oder weniger gleichlautend bei mehreren Anrufen bei der Servicehotline immer wieder erhalten. Daher muss das Unternehmen auf die Einhaltung der für die Stadt Frankfurt gültigen Abfallsatzung verpflichtet und das Personal umfassend geschult werden, damit zukünftig der Sperrmüll wieder gemäß den Vorgaben der Stadt Frankfurt abgeholt wird. Ergänzend dazu noch weitere Beispiele: In den Siedlungen der Wohnungsgesellschaften mit Siedlungsabfuhr, aber auch dort mit kleineren Wohneinheiten ohne Siedlungsabfuhr und mit parkähnlichen Grünflächen ohne Einfriedung wurde zuletzt kein Sperrmüll mehr mitgenommen, wenn er sich nicht auf dem Fußgängerweg befand. Die Entsorgungsmitarbeiter haben die Rasenflächen nicht mehr betreten, um den Müll mitzunehmen. In den Stadtbezirken mit Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäusern wurde der Sperrmüll bspw. in die Garageneinfahrten gestellt und das Hoftor offen gelassen, so dass direkt erkennbar war, dass dies der Sperrmüll ist. Auch hier wurde oftmals der Sperrmüll nur fotografiert und stehen gelassen. Auf die direkte Ansprache wurde den Bürgern mitgeteilt, dass der Sperrmüll auf Privatgrund liege und deshalb nicht mitgenommen werde. Dieser Zustand ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht länger tragbar. Der Magistrat sollte hier umgehend eingreifen oder ein anderes - zuverlässigeres Unternehmen einsetzen, das die Regelungen der Abfallsatzung besser einhalten.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 30. Dezember 2016Sie sind hier
    OFOF 278/6Ortsbezirk 6: Sperrmüllabholung - Einhaltung der Abfallsatzung
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Januar 2017OMOM 1083Ortsbezirk 6: Sperrmüllabholung - Einhaltung der AbfallsatzungDirektanregung
  3. 28. April 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 808Ortsbezirk 6: Sperrmüllabholung - Einhaltung der AbfallsatzungStellungnahme
  4. 17. November 2017OFOF 537/6Zeilsheim: (Sperr-) Müllabholung verbessern und sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 5. Dezember 2017OMOM 2547Zeilsheim: (Sperr-) Müllabholung verbessern und sicherstellenDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 8 · 17.01.2017
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1083 2017 Die Vorlage OF 278/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Absatz des Antragstenors die Worte "- Mitarbeiterschulung insbesondere im Punkt Servicequalität und Freundlichkeit" ersatzlos gestrichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Mitdiskutieren

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