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Ortsbezirk 6: Sperrmüllabholung - Einhaltung der Abfallsatzung

Vorlagentyp: OM
56 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1083 entstanden aus Vorlage: OF 278/6 vom 30.12.2016

Betreff: Ortsbezirk 6: Sperrmüllabholung - Einhaltung der Abfallsatzung Der Magistrat wird gebeten, die von ihm beauftragten Unternehmen zur Einsammlung von Spermüll in den Stadtteilen des Ortsbezirkes 6 zur Einhaltung der Abfallsatzung zu verpflichten und insbesondere die Beachtung des § 12 der Satzung (Sperrmüll) nachhaltig einzufordern. Hierbei ist Absatz 2 Satz 3 des § 12 entscheidend, nach dem die Abfuhr von einem durch das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz auf dem Grundstück des Bürgers erfolgen soll. Leider wurde in der Vergangenheit kein Sperrmüll mehr mitgenommen, der nicht auf der öffentlichen Straße oder dem Bürgersteig stand. Dabei sollen den Unternehmen noch weitere Auflagen gemacht werden, u. a. die Veröffentlichung der Informationen in den Tageszeitungen und dem Kundenmagazin, dass Sperrmüll sehr wohl vom Privatgrund mitgenommen wird (mit Einschränkungen gemäß der Satzung).

Begründung: Im Ortsbezirk 6 war in der Vergangenheit zu beobachten, dass die FES den vom Bürger angemeldeten Sperrmüll nicht mehr entsorgt, sofern er sich auf dessen Grundstück befand. Die telefonischen Nachfragen haben dabei ergeben, dass die FES die Bürger verpflichten wollte, den Sperrmüll auf den öffentlichen Gehweg oder die Straße zu stellen. Die Mitnahme bspw. vom Garagenvorplatz wurde direkt abgelehnt oder die Beschwerden über eine nicht erfolgte Abholung ignoriert. Betroffen hiervon ist bspw. Zeilsheim, wo in der Siedlung "Kolonie" keine Bürgersteige vorhanden sind und die Straßenbreite oder das Grundstück auf der Fahrseite es überhaupt nicht zu lassen, den Sperrmüll dort abzustellen. Nachfolgend eine Aussage von der FES-Service-Hotline: "Es ist nicht das Problem der FES, dass kein Bürgersteig vorhanden ist, zumal der Sperrmüll auf der Straße beim Nachbarn an der Hecke abgelegt werden könnte." Diese Aussage haben Anrufer mehr oder weniger gleichlautend bei mehreren Anrufen bei der Service-Hotline immer wieder erhalten. Daher muss das Unternehmen auf die Einhaltung der für die Stadt Frankfurt gültigen Abfallsatzung verpflichtet und das Personal umfassend geschult werden, damit zukünftig der Sperrmüll wieder gemäß den Vorgaben der Stadt Frankfurt abgeholt wird. Ergänzend dazu noch weitere Beispiele: In den Siedlungen der Wohnungsgesellschaften mit Siedlungsabfuhr, aber auch in denen mit kleineren Wohneinheiten ohne Siedlungsabfuhr und mit parkähnlichen Grünflächen ohne Einfriedung wurde zuletzt kein Sperrmüll mehr mitgenommen, wenn er sich nicht auf dem Fußgängerweg befand. Die Entsorgungsmitarbeiter haben die Rasenflächen nicht mehr betreten, um den Müll mitzunehmen. In den Stadtbezirken mit Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäusern wurde der Sperrmüll bspw. in die Garageneinfahrten gestellt und das Hoftor offengelassen, sodass direkt erkennbar war, dass dies der Sperrmüll ist. Auch hier wurde oftmals der Sperrmüll nur fotografiert und stehen gelassen. Auf die direkte Ansprache wurde den Bürgern mitgeteilt, dass der Sperrmüll auf Privatgrund liege und deshalb nicht mitgenommen werde. Dieser Zustand ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht länger tragbar. Der Magistrat sollte hier umgehend eingreifen oder ein anderes zuverlässigeres Unternehmen einsetzen, das die Regelungen der Abfallsatzung besser einhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 808 Antrag vom 17.11.2017, OF 537/6 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2547 Aktenzeichen: 79 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Dezember 2016OFOF 278/6Ortsbezirk 6: Sperrmüllabholung - Einhaltung der AbfallsatzungOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Januar 2017Sie sind hier
    OMOM 1083Ortsbezirk 6: Sperrmüllabholung - Einhaltung der Abfallsatzung
    Direktanregung
  3. 28. April 2017STST 808Ortsbezirk 6: Sperrmüllabholung - Einhaltung der AbfallsatzungStellungnahme
  4. 17. November 2017OFOF 537/6Zeilsheim: (Sperr-) Müllabholung verbessern und sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 5. Dezember 2017OMOM 2547Zeilsheim: (Sperr-) Müllabholung verbessern und sicherstellenDirektanregung
  6. 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 121Zeilsheim: (Sperr-) Müllabholung verbessern und sicherstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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