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Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zum Schutz der Erdkröte und des Bergmolchs im Niedwald umzusetzen. Dies umfasst eine Geschwindigkeitsbegrenzung sowie die Anbringung von Beschilderungen zur Unterstützung der Amphibienwanderung. Ziel ist die Verbesserung der Biodiversität und der Schutz der Tiere während ihrer Wanderung.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Nieder Auenwald ist einer der wichtigsten Lebensräume der Erdkröte im Frankfurter Stadtgebiet. Sowohl Erdkröte als auch Bergmolch werden Jahr für Jahr durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mit aufwendigen Arbeitseinsätzen vor dem Tod gerettet. Beide Amphibien haben den Schutzstatus "besonders geschützt". Die Qualität des Lebensraums beider Amphibienarten wird durch die Oeserstraße, die den Niedwald durchschneidet, stark reduziert. Die Oeserstraße ist insbesondere eine Barriere im Zuge der Wanderung der Erdkröte zu deren Laichgewässern (Alt-Arme der Nidda).

Dem Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (vom 20. Mai 2021) folgend, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zum Schutz von Erdkröte und Bergmolch umzusetzen:

  1. Im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. April eines Kalenderjahres ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Oeserstraße in Höhe der Hausnummern 155 bis 180 einzurichten;
  2. ergänzend dazu ist die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 101-24 "Amphibienwanderung" mit ergänzender Beschilderung der Temporeduzierung und dem Hinweisschild "Krötenwanderung - Helferinnen und Helfer im Einsatz" anzubringen;
  3. Erstellung eines Konzepts inklusive Ermittlung der Kosten und Bericht an den Ortsbeirat zum Bau notwendiger Amphibiendurchlässe (umgangssprachlich auch Krötentunnel) zum ganzjährigen Schutz und dessen Umsetzung.

Begründung

Die Anregung dient der Erhaltung, Förderung und Verbesserung der heimischen Biodiversität im Stadtteil Nied mit Bedeutung über den Stadtteil hinaus. Die in der Anregung festgehaltenen Maßnahmen ergänzen und unterstützen das Engagement vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer des BUND für den Artenschutz von Erdkröte und Bergmolch. Die saisonal begrenzte Geschwindigkeitsreduzierung dient der oft unterschätzten Gefahr für Amphibien, die durch den Strömungsdruck der Fahrzeuge entsteht. Bei Geschwindigkeiten von über 30 km/h werden Amphibien getötet, die am Straßenrand sitzen. Der Strömungsdruck von Fahrzeugen bringt ihre inneren Organe zum Platzen und führt somit zu einem qualvollen Tod. Die Geschwindigkeitsreduzierung dient gleichzeitig dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden. Überfahrene Tiere stellen eine große Sturzgefahr dar. Bei Fahrzeugen und Fahrrädern könnte es durch nicht kontrollierbare Ausweichmanöver zu Unfällen kommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2022OFOF 493/6Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im NiedwaldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
  2. 28. Juni 2022Sie sind hier
    OMOM 2353Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald
    Direktanregung
  3. 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2503Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im NiedwaldStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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