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Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Unterstützung der Krötenwanderung und zum Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald teilweise angenommen, jedoch das Anbringen eines Hinweisschildes abgelehnt. Stattdessen wird die Schaffung geeigneter Laichgewässer als vorrangige Maßnahme zur Verbesserung der Situation für die Amphibienarten empfohlen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 2.:

Der Anregung wird mit der Einschränkung entsprochen, dass das Hinweisschild "Krötenwanderung - Helferinnen und Helfer im Einsatz" nicht angebracht wird. Dieses Schild ist kein Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung und daher nicht anordnungsfähig.

Zu 3.:

Eine Amphibienschutzeinrichtung hält der Magistrat im vorliegenden Fall für nicht sinnvoll. Die Minimierung von Zerschneidungseffekten entlang der Oeserstraße wird zwar im Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (ABSK) als Ziel genannt, vorrangig soll dies aber durch die Erhaltung und Neuschaffung geeigneter Laichgewässer südlich der Oeserstraße (mindestens zwei größere Laichgewässer) erreicht werden. Mit einer solchen Maßnahme ließe sich die Situation, unabhängig von baulichen Maßnahmen, an der Oeserstraße für die genannten Arten verbessern.

Diese Zielsetzung leitet sich aus einem vorliegenden Artenschutzgutachten der Planungsgruppe Natur und Umwelt (PGNU) aus dem Jahr 2013 ab. Darin wurde bereits die Möglichkeit der Errichtung einer dauerhaften Unterquerung der Oeserstraße für Amphibien untersucht mit folgendem Ergebnis:

Eine dauerhafte Amphibienschutzeinrichtung beidseitig der Oesterstraße mit befestigten Gräben und mehreren Unterführungen unter der Straße gemäß der geltenden Baunormen würde im Niedwald einen großen baulichen Aufwand mit sehr hohen Kosten (damalige Kalkulation ca. 435.000 €) nach sich ziehen.

Darüber hinaus müssten mehrere Bäume, darunter naturschutzfachlich wertvolle Alteichen, im Zuge des Aufbaus der Amphibienschutzeinrichtung gefällt werden. Dies liegt auch daran, dass Gas- und Wasserleitungen entlang der Oeserstraße verlaufen und die festen Gräben etc. nicht auf den Leitungen errichtet werden dürfen. Somit müssten diese größtenteils im jetzigen Waldrand verlaufen.

Außerdem ist wegen des hoch anstehenden Grundwassers im Niedwald eine zeitweise Flutung der Tunnel unter der Straße anzunehmen. Insbesondere im zeitigen Frühjahr, wenn die Niederschläge noch vergleichsweise hoch sind, wäre dies anzunehmen. Erdkröten würden dann die dunklen, wassergefüllten Tunnel nicht durchqueren beziehungsweise in diesen ertrinken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2022OFOF 493/6Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im NiedwaldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
  2. 28. Juni 2022OMOM 2353Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im NiedwaldDirektanregung
  3. 24. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 2503Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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