Ampel Hartmann-Ibach-Straße/Rohrbachstraße am Übergang zum Günthersburgpark in Höhe der Günthersburgallee
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Hartmann-Ibach-Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Hartmann-Ibach-Straße per E-MailBegründung
zum Günthersburgpark in Höhe der Günthersburgallee Vorgang: OM 4838/15 OBR 3; ST 563/16 Von zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Bürgerinnen und Bürgern wird immer wieder von Rotlichtverstößen an der Ampel Hartmann-Ibach-Straße/Rohrbachstaße berichtet, obwohl laut der Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 563, "An den Örtlichkeiten (...) Rohrbachstraße/Günthersburgallee (. .) keine aktuell rotlichtbedingten Unfallschwerpunkte vor(liegen)." Interessanterweise wurde im April in der FNP ein Bild einer Überwachungskamera auf der Rohrbachstraße veröffentlicht, bei dem ein Fahrer mit Handy und Zigarette in den Händen erwischt wurde, nur mit den Unterarmen das Lenkrad haltend. Sicherlich schwierig, hier auf eine rote Ampel zu reagieren. Verstöße werden häufig auch von den aus der Hartmann-Ibach-Straße links abbiegenden Verkehrsteilnehmern begangen.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2016, OM 135 entstanden aus Vorlage: OF 25/3 vom 17.05.2016
Betreff: Ampel Hartmann-Ibach-Straße/Rohrbachstraße am Übergang zum Günthersburgpark in Höhe der Günthersburgallee Vorgang: OM 4838/15 OBR 3; ST 563/16 Von zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Bürgerinnen und Bürgern wird immer wieder von Rotlichtverstößen an der Ampel Hartmann-Ibach-Straße/Rohrbachstaße berichtet, obwohl laut der Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 563, "An den Örtlichkeiten (...) Rohrbachstraße/Günthersburgallee (. .) keine aktuell rotlichtbedingten Unfallschwerpunkte vor(liegen)." Interessanterweise wurde im April in der FNP ein Bild einer Überwachungskamera auf der Rohrbachstraße veröffentlicht, bei dem ein Fahrer mit Handy und Zigarette in den Händen erwischt wurde, nur mit den Unterarmen das Lenkrad haltend. Sicherlich schwierig, hier auf eine rote Ampel zu reagieren. Verstöße werden häufig auch von den aus der Hartmann-Ibach-Straße links abbiegenden Verkehrsteilnehmern begangen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, die Sicherheit der Fußgänger an der Ampel Rohrbachstraße Höhe Günthersburgallee, am Übergang zum Günthersburgpark, zu erhöhen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf das hohe Fußgängeraufkommen an dieser Ampel und die Aufnahme in den neuen Schulwegplan der Merianschule zum Auslagerungsgelände. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2016STST 563RotlichtverstößeStellungnahme
- 17. Mai 2016OFOF 25/3Ampel Hartmann-Ibach-Straße/Rohrbachstraße am Übergang zum Günthersburgpark in Höhe der GünthersburgalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juni 2016Sie sind hierOMOM 135Ampel Hartmann-Ibach-Straße/Rohrbachstraße am Übergang zum Günthersburgpark in Höhe der GünthersburgalleeDirektanregung
- 4. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1339Ampel Hartmann-Ibach-Straße/Rohrbachstraße am Übergang zum Günthersburgpark in Höhe der GünthersburgalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats