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Rotlichtverstöße

Vorlagentyp: STMagistrat
57 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 563

Betreff: Rotlichtverstöße Grundsätzlich werden Rotlichtkontrollen von der originär für den fließenden Verkehr zuständigen Polizei durchgeführt. Da diese sehr personalintensiv sind, müssen die Kontrollorte sehr sorgfältig ausgewählt werden. Bei der Auswahl wird sich deswegen hauptsächlich an Unfallschwerpunkten orientiert. Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorzufinden ist. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An den Örtlichkeiten Burgstraße/Hartmann-Ibach-Straße, Rohrbachstraße/Günthersburg-allee, Friedberger Landstraße/Merianstraße und Friedberger Landstraße/Vogelsbergstraße liegen aktuell keine rotlichtbedingten Unfallschwerpunkte vor. Die Lichtsignalanlage Friedberger Landstraße/Vogelsbergstraße wurde im Jahr 2009 in der KEBU behandelt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Wahrnehmbarkeit der Lichtsignalanlage eingeschränkt war, weshalb entsprechende Veränderungen vorgenommen wurden. Diese Maßnahmen waren erfolgreich, sodass auch hier derzeit kein Unfallschwerpunkt vorliegt. Deshalb kann der Anregung aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2015OFOF 864/3RotlichtverstößeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. Dezember 2015OMOM 4838RotlichtverstößeDirektanregung
  3. 29. März 2016Sie sind hier
    STST 563Rotlichtverstöße
    Stellungnahme
  4. 17. Mai 2016OFOF 25/3Ampel Hartmann-Ibach-Straße/Rohrbachstraße am Übergang zum Günthersburgpark in Höhe der GünthersburgalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 2. Juni 2016OMOM 135Ampel Hartmann-Ibach-Straße/Rohrbachstraße am Übergang zum Günthersburgpark in Höhe der GünthersburgalleeDirektanregung
  6. 4. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1339Ampel Hartmann-Ibach-Straße/Rohrbachstraße am Übergang zum Günthersburgpark in Höhe der GünthersburgalleeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen