Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
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Bisheriger Verlauf
22.03.2022
04.07.2022
13.11.2022
29.11.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Eröffnung des Bürgeramtes mit allen Dienstleistungen
Details im PARLIS OM_1918_2022Stellungnahme des Magistrats
Eröffnung des Bürgeramtes mit allen Dienstleistungen
Details im PARLIS ST_1505_2022Antrag Ortsbeirat
Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Details im PARLIS OF_97-13_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Details im PARLIS OM_3173_202222.03.2022
Anregung Ortsbeirat
Eröffnung des Bürgeramtes mit allen Dienstleistungen
Details im PARLIS OM_1918_202204.07.2022
Stellungnahme des Magistrats
Eröffnung des Bürgeramtes mit allen Dienstleistungen
Details im PARLIS ST_1505_202213.11.2022
Antrag Ortsbeirat
Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Details im PARLIS OF_97-13_202229.11.2022
Anregung Ortsbeirat
Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Details im PARLIS OM_3173_2022 Partei: CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.11.2022, OF 97/13
Betreff: Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Vorgang: OM 1918/22 OBR 13; ST 1505/22 Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das renovierte und mit zwei Arbeitsplätzen ausgestattete Bürgeramt in Nieder-Erlenbach zeitnah wieder zu öffnen. Bezugnehmen auf die Stellungnahme ST 1505 vom 04.07.2022 weisen wir eindringlich daraufhin, dass im Grenzänderungsvertrag von 1972 den Nieder-Erlenbacher für die Bürgern ein Bürgeramt mit den wichtigsten Dienstleistungen vereinbart wurde. Da der Grenzänderungsvertrag weiterhin Gültigkeit hat, bestehen wir auf dessen Einhaltung. Begründung:
Es kann nicht sein, dass Verhandlungspunkte aus dem Grenzänderungsvertrag von 1972 einfach von Seiten der Stadtregierung außer Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grund und damit die Bürgerinnen und Bürger endlich wieder die wichtigsten Dinge vor Ort erledigen können und nicht erst bis in die Nordweststadt oder zum Dornbusch fahren müssen, ist es unabdingbar das Bürgeramt zeitnah wieder zu eröffnen. Es ist der Bevölkerung auch nicht mehr zu vermitteln, warum für viel Geld das Bürgeramt saniert und umgebaut wurde, wenn es nicht wieder in Dienst genommen werden soll.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1918
Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1505 Beratung im Ortsbeirat: 13
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des OBR 13 am 29.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3173 2022 Die Vorlage OF 97/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme