Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 fordert die zeitnahe Wiedereröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach, da dies im Grenzänderungsvertrag von 1972 vereinbart wurde. Die Bürger sollen die wichtigsten Dienstleistungen vor Ort in Anspruch nehmen können, ohne weite Wege in andere Stadtteile auf sich nehmen zu müssen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat 13 möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, das renovierte und mit zwei Arbeitsplätzen ausgestattete Bürgeramt in Nieder-Erlenbach zeitnah wieder zu öffnen. Bezugnehmen auf die Stellungnahme ST 1505 vom 04.07.2022 weisen wir eindringlich daraufhin, dass im Grenzänderungsvertrag von 1972 den Nieder-Erlenbacher für die Bürgern ein Bürgeramt mit den wichtigsten Dienstleistungen vereinbart wurde. Da der Grenzänderungsvertrag weiterhin Gültigkeit hat, bestehen wir auf dessen Einhaltung.
Begründung
Es kann nicht sein, dass Verhandlungspunkte aus dem Grenzänderungsvertrag von 1972 einfach von Seiten der Stadtregierung außer Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grund und damit die Bürgerinnen und Bürger endlich wieder die wichtigsten Dinge vor Ort erledigen können und nicht erst bis in die Nordweststadt oder zum Dornbusch fahren müssen, ist es unabdingbar das Bürgeramt zeitnah wieder zu eröffnen. Es ist der Bevölkerung auch nicht mehr zu vermitteln, warum für viel Geld das Bürgeramt saniert und umgebaut wurde, wenn es nicht wieder in Dienst genommen werden soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022OFOF 64/13Eröffnung des Bürgerbüros mit allen DienstleistungenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. März 2022OMOM 1918Eröffnung des Bürgeramtes mit allen DienstleistungenDirektanregung
- 4. Juli 2022STST 1505Eröffnung des Bürgeramtes mit allen DienstleistungenStellungnahme
- 13. November 2022Sie sind hierOFOF 97/13Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2022OMOM 3173Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 10. März 2023STST 663Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 18. September 2023Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 1914Sofortige Eröffnung des Bürgeramtes in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme