Einrichtung einer Fahrradstraße zur west-östlichen Querung des Ortsbezirks 1
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Querung des Ortsbezirks 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise:
a) Südlich der Mainzer Landstraße, Höhe Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten.
b) Den Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße - auch auf Höhe Speyrer bis Heinrichstraße - bis zur Hafenstraße zu führen.
c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gute Überquerungsmöglichkeit vorzusehen.
d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen.
e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann.
f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen.
g) Die bereits bestehende Fahrradstraße Bleidenstraße-Liebfrauenberg-Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien.
h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen.
i) Die Route ist dann durch die Straße "An der Staufenmauer" zur Kurt-Schumacher-Straße führen zu lassen.
j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung Höhe Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße.
k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Fahrradfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Fahrradfahrenden die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (s. Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich.
Inhalt
Antrag vom 03.02.2019, OF 861/1
Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur west-östlichen Querung des Ortsbezirks 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise:
a) Südlich der Mainzer Landstraße, Höhe Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten.
b) Den Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße - auch auf Höhe Speyrer bis Heinrichstraße - bis zur Hafenstraße zu führen.
c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gute Überquerungsmöglichkeit vorzusehen.
d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen.
e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann.
f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen.
g) Die bereits bestehende Fahrradstraße Bleidenstraße-Liebfrauenberg-Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien.
h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen.
i) Die Route ist dann durch die Straße "An der Staufenmauer" zur Kurt-Schumacher-Straße führen zu lassen.
j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung Höhe Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße.
k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Fahrradfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können.
Begründung: Ziel ist es, Fahrradfahrenden die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (s. Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2019Sie sind hierOFOF 861/1Einrichtung einer Fahrradstraße zur west-östlichen Querung des Ortsbezirks 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2019OAOA 360Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1Anregung
- 22. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 259Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und CDU (= Ablehnung)