Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter Vorbehalt
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Glauburgplatz — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- Unterstützung des Glauburgfestes 2026 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentliche Toiletten für Plätze17.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Graffitiwand auf dem Glauburgplatz26.02.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter Vorbehalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass 1. das Erdgeschoss für eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben wird, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt 2. die Entscheidung über die konkrete Nutzung im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum, erfolgt 3. dem Ortsbeirat genügend Zeit eingeräumt wird, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der 36. Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird 4. der Glauburgplatz und der Spielplatz während der Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt bleibt und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche dauerhaft gesichert bleibt (Verweis auf Initiativrecht des OBR) 5. die Baumaßnahme so durchgeführt und abgesichert wird, dass die Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat den Beschluss des Ortsbeirats umgehend zur Kenntnis zu geben.
Inhalt
Antrag vom 18.09.2019, OF 731/3
Betreff: Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter Vorbehalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass 1. das Erdgeschoss für eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben wird, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt 2. die Entscheidung über die konkrete Nutzung im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum, erfolgt 3. dem Ortsbeirat genügend Zeit eingeräumt wird, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der 36. Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird 4. der Glauburgplatz und der Spielplatz während der Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt bleibt und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche dauerhaft gesichert bleibt (Verweis auf Initiativrecht des OBR) 5. die Baumaßnahme so durchgeführt und abgesichert wird, dass die Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat den Beschluss des Ortsbeirats umgehend zur Kenntnis zu geben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2019Sie sind hierOFOF 731/3Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter VorbehaltOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2019OAOA 472Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102Anregung
- 17. Februar 2020STST 275Wohnungsneubau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme
- 14. April 2020Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 684Wohnungsneubau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 3. a) GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SDP (= Enthaltung) b) Ziffer I.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer II. erster Absatz: Einstimmige Annahme Ziffer II. zweiter Absatz: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)