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Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter Vorbehalt

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.08.2019

Vortrag des Magistrats

Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am Main an dem Grundstück Schwarzburgstraße 25 (Glauburgbunker)

Details im PARLIS M_102_2019
18.09.2019

Antrag Ortsbeirat

Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter Vorbehalt

Details im PARLIS OF_731-3_2019
19.09.2019

Anregung Ortsbeirat

Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102

Details im PARLIS OA_472_2019
19.09.2019

Anregung Ortsbeirat

Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102

Details im PARLIS OA_473_2019
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.09.2019, OF 731/3

Betreff: Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter Vorbehalt
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass 1. das Erdgeschoss für eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben wird, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt 2. die Entscheidung über die konkrete Nutzung im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum, erfolgt 3. dem Ortsbeirat genügend Zeit eingeräumt wird, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der 36. Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird 4. der Glauburgplatz und der Spielplatz während der Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt bleibt und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche dauerhaft gesichert bleibt (Verweis auf Initiativrecht des OBR) 5. die Baumaßnahme so durchgeführt und abgesichert wird, dass die Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat den Beschluss des Ortsbeirats umgehend zur Kenntnis zu geben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 6 ÖkoLinX-ARL stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 709/3 unter Ziffer I. den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf 50 Prozent zu erhöhen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffer I., Ziffer II. erster Absatz und Ziffer II. zweiter Absatz der Vorlage OF 709/3 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 472 2019 Anregung OA 473 2019 1. Die Vorlage M 102 wird unter Hinweis auf OA 472 und OA 473 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 943 wird zugestimmt. 3. a) Der Änderungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 709/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer II. vor den Worten "kulturelle/soziale" bzw. "kultureller und sozialer" jeweils das Wort "stadtteilbezogene" bzw. "stadtteilbezogener" eingefügt wird. 4. Die Vorlage OF 731/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 I. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Die Vorlage M 102 wird weiterhin zurückgestellt, bis eine verbindliche Ergänzung der Vorlage M 102 durch die folgenden Punkte stattgefunden hat: 1. Für das Erdgeschoss wird eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt. 2. Die Mietenentwicklung für das Erdgeschoss wird so gestaltet, dass die stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft gewährleistet ist. 3. Die Entscheidung über die konkrete Nutzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum. 4. Dem Ortsbeirat wird genügend Zeit eingeräumt, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der 36. Sitzung (Dezember 2019) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. 5. Der Glauburgplatz und der Spielplatz bleiben während der Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche wird dauerhaft gesichert (Verweis auf Initiativrecht des Ortsbeirates). 6. Die Baumaßnahme wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, unter kontinuierlicher Messung und Beobachtung und unter laufender Einbeziehung aller Anwohner, insbesondere der Schule und Kita, so durchgeführt und abgesichert, dass die Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. II. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat den Beschluss des Ortsbeirats umgehend zur Kenntnis zu geben." Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 3. a) GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SDP (= Enthaltung) b) Ziffer I.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer II. erster Absatz: Einstimmige Annahme Ziffer II. zweiter Absatz: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)