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Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter Vorbehalt

Vorlagentyp: OFGRÜNE
30 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter Vorbehalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass 1. das Erdgeschoss für eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben wird, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt 2. die Entscheidung über die konkrete Nutzung im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum, erfolgt 3. dem Ortsbeirat genügend Zeit eingeräumt wird, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der 36. Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird 4. der Glauburgplatz und der Spielplatz während der Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt bleibt und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche dauerhaft gesichert bleibt (Verweis auf Initiativrecht des OBR) 5. die Baumaßnahme so durchgeführt und abgesichert wird, dass die Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat den Beschluss des Ortsbeirats umgehend zur Kenntnis zu geben.

Inhalt

Antrag vom 18.09.2019, OF 731/3

Betreff: Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter Vorbehalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass 1. das Erdgeschoss für eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben wird, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt 2. die Entscheidung über die konkrete Nutzung im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum, erfolgt 3. dem Ortsbeirat genügend Zeit eingeräumt wird, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der 36. Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird 4. der Glauburgplatz und der Spielplatz während der Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt bleibt und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche dauerhaft gesichert bleibt (Verweis auf Initiativrecht des OBR) 5. die Baumaßnahme so durchgeführt und abgesichert wird, dass die Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat den Beschluss des Ortsbeirats umgehend zur Kenntnis zu geben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. September 2019Sie sind hier
    OFOF 731/3Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter Vorbehalt
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. September 2019OAOA 472Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102Anregung
  3. 17. Februar 2020STST 275Wohnungsneubau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme
  4. 14. April 2020Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 684Wohnungsneubau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 34 · 19.09.2019
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung OA 472 2019 Anregung OA 473 2019 1. Die Vorlage M 102 wird unter Hinweis auf OA 472 und OA 473 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 943 wird zugestimmt. 3. a) Der Änderungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 709/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer II. vor den Worten "kulturelle/soziale" bzw. "kultureller und sozialer" jeweils das Wort "stadtteilbezogene" bzw. "stadtteilbezogener" eingefügt wird. 4. Die Vorlage OF 731/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 I. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Die Vorlage M 102 wird weiterhin zurückgestellt, bis eine verbindliche Ergänzung der Vorlage M 102 durch die folgenden Punkte stattgefunden hat: 1. Für das Erdgeschoss wird eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt. 2. Die Mietenentwicklung für das Erdgeschoss wird so gestaltet, dass die stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft gewährleistet ist. 3. Die Entscheidung über die konkrete Nutzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum. 4. Dem Ortsbeirat wird genügend Zeit eingeräumt, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
4 GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDP
Enthaltung:
1 Grüne
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
CDU
zu 3 / a)
Zustimmung:
GrüneCDU2 SPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
zu 3 / b)
Zustimmung:
SPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDPCDU
Enthaltung:
CDUÖkoLinX-ARL
zu 4)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 3. a) GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SDP (= Enthaltung) b) Ziffer I.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer II. erster Absatz: Einstimmige Annahme Ziffer II. zweiter Absatz: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

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