Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme zum Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers abgeben kann. Dies könnte Auswirkungen auf die Planung und Umsetzung des Projekts haben.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2019OFOF 731/3Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter VorbehaltOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2019OAOA 472Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102Anregung
- 17. Februar 2020Sie sind hierSTST 275Wohnungsneubau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme
- 14. April 2020Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 684Wohnungsneubau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab