Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Vereinbarung mit dem Eigentümer des Areals des Glauburgbunkers getroffen, um die soziale und kulturelle Nutzung des Erdgeschosses langfristig zu sichern. Die Miete für die Fläche im Erdgeschoss wurde auf 10,00 €/m2 für die ersten 20 Jahre festgelegt, mit der Möglichkeit einer Anpassung aufgrund der Inflation.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: In Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 4618 vom 26.06.2019 ist mit dem Eigentümer eine Vereinbarung über die künftige soziale bzw. kulturelle Nutzung des Erdgeschosses des zu errichtenden Neubaus geschlossen worden. Diese Nutzung wird mit einer im Grundbuch einzutragenden beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Frankfurt am Main dauerhaft gesichert. Zu 2.: Als Miete für die Fläche im Erdgeschoss sind 10,00 €/m2 für die ersten 20 Jahre der Nutzung vereinbart. Eine Anpassung dieser Miete ist als Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex zulässig. Zu 3. und 4.: Es ist vorgesehen und mit dem Investor vertraglich vereinbart, dass entsprechend der Maßgabe zu § 4618 vor Abschluss des Mietverhältnisses die Nutzung mit dem Ortsbeirat 3 abgestimmt wird. Zu 5.: Gegenstand des Stadtverordnetenbeschlusses und der Vereinbarung mit dem Eigentümer ist ausschließlich das Grundstück, auf dem sich der Bunker befindet, also das eigentliche Baugrundstück. Die öffentliche Grünfläche und der Spielplatz sind davon nicht berührt und werden im derzeitigen Bestand erhalten bleiben. Zu 6.: Die Baumaßnahme wird hinsichtlich der Lärmentwicklung von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt am Main begleitet und Verstöße geahndet. Zur Dokumentation von möglichen Schäden wird im Vorfeld eine umfassende Beweissicherung erfolgen, sodass durch die Baumaßnahme entstehende Schäden nachvollzogen und vom Bauherrn beseitigt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2019OFOF 731/3Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter VorbehaltOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2019OAOA 472Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102Anregung
- 17. Februar 2020STST 275Wohnungsneubau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme
- 14. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 684Wohnungsneubau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab