Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 19.09.2019, OA 472 entstanden aus Vorlage: OF 731/3 vom 18.09.2019
Betreff: Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 102 wird weiterhin zurückgestellt, bis eine verbindliche Ergänzung der Vorlage M 102 durch die folgenden Punkte stattgefunden hat:
- Für das Erdgeschoss wird eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt.
- Die Mietenentwicklung für das Erdgeschoss wird so gestaltet, dass die stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft gewährleistet ist.
- Die Entscheidung über die konkrete Nutzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum.
- Dem Ortsbeirat wird genügend Zeit eingeräumt, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der
- Sitzung (Dezember 2019) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.
- Der Glauburgp latz und der Spielplatz bleiben während der Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche wird dauerhaft gesichert (Verweis auf Initiativrecht des Ortsbeirates).
- Die Baumaßnahme wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, unter kontinuierlicher Messung und Beobachtung und unter laufender Einbeziehung aller Anwohner, insbesondere der Schule und Kita, so durchgeführt und abgesichert, dass die Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2019OFOF 731/3Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter VorbehaltOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2019Sie sind hierOAOA 472Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102Anregung
- 17. Februar 2020STST 275Wohnungsneubau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme
- 14. April 2020Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 684Wohnungsneubau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (= Annahme im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 943) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung); FDP und FRANKFURTER (= Votum im Plenum) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und FRAKTION (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 102 und OA 445 = Ablehnung, NR 943, OA 472 und OA 473 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (= Annahme im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 943) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung ohne Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und FRAKTION (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung), ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 1. 50 Prozent (25 Prozent im 1. und 25 Prozent im 2. Förderweg) für geförderten Wohnungsbau zur Verfügung stehen soll)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme