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Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers

Vorlagentyp: OFGRÜNE
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Begründung

Glauburgbunkers Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die folgenden Punkte in den Vortrag M 102 aufzunehmen und ggf. mit dem Eigentümer des Areals nachzuverhandeln und rechtssicher umzusetzen:

  1. Wohnungsbau Für geförderten Wohnungsbau stehen 30% (15% im 1. und 15% im 2. Förderweg) der für Wohnen vorgesehenen Bruttogeschossfläche zur Verfügung. Die Dauer der Bindungsfrist für geförderten Wohnungsbau beträgt 30 Jahre.
  2. Kulturelle und soziale Nutzung des Erdgeschosses Die Beteiligung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiative Glauburgbunker und anderer interessierter Bürgerinnen und Bürger an der Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für das Erdgeschoss ist sicherzustellen. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sollen in die abschließende Entscheidung der Stadt über die kulturelle/soziale Nutzung des Erdgeschosses einfließen. Der Magistrat erwirbt oder mietet vom Eigentümer der Liegenschaft die EG-Fläche für Zwecke kultureller und sozialer Nutzung. Der Magistrat schließt mit dem Träger/den Trägern kultureller und sozialer Nutzung entsprechende Nutzungsvereinbarungen/Überlassungsverträge ab.

Inhalt

Antrag vom 04.09.2019, OF 709/3

Betreff: Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die folgenden Punkte in den Vortrag M 102 aufzunehmen und ggf. mit dem Eigentümer des Areals nachzuverhandeln und rechtssicher umzusetzen:

  1. Wohnungsbau Für geförderten Wohnungsbau stehen 30% (15% im 1. und 15% im 2. Förderweg) der für Wohnen vorgesehenen Bruttogeschossfläche zur Verfügung. Die Dauer der Bindungsfrist für geförderten Wohnungsbau beträgt 30 Jahre.
  2. Kulturelle und soziale Nutzung des Erdgeschosses Die Beteiligung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiative Glauburgbunker und anderer interessierter Bürgerinnen und Bürger an der Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für das Erdgeschoss ist sicherzustellen. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sollen in die abschließende Entscheidung der Stadt über die kulturelle/soziale Nutzung des Erdgeschosses einfließen. Der Magistrat erwirbt oder mietet vom Eigentümer der Liegenschaft die EG-Fläche für Zwecke kultureller und sozialer Nutzung. Der Magistrat schließt mit dem Träger/den Trägern kultureller und sozialer Nutzung entsprechende Nutzungsvereinbarungen/Überlassungsverträge ab.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. September 2019Sie sind hier
    OFOF 709/3Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. September 2019OAOA 473Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102Anregung
  3. 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 374Wohnungsbau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 34 · 19.09.2019
TO I, TOP 6
Beraten
Anregung OA 472 2019 Anregung OA 473 2019 1. Die Vorlage M 102 wird unter Hinweis auf OA 472 und OA 473 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 943 wird zugestimmt. 3. a) Der Änderungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 709/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer II. vor den Worten "kulturelle/soziale" bzw. "kultureller und sozialer" jeweils das Wort "stadtteilbezogene" bzw. "stadtteilbezogener" eingefügt wird. 4. Die Vorlage OF 731/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 I. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Die Vorlage M 102 wird weiterhin zurückgestellt, bis eine verbindliche Ergänzung der Vorlage M 102 durch die folgenden Punkte stattgefunden hat: 1. Für das Erdgeschoss wird eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt. 2. Die Mietenentwicklung für das Erdgeschoss wird so gestaltet, dass die stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft gewährleistet ist. 3. Die Entscheidung über die konkrete Nutzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum. 4. Dem Ortsbeirat wird genügend Zeit eingeräumt, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
4 GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDP
Enthaltung:
1 Grüne
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
CDU
zu 3 / a)
Zustimmung:
GrüneCDU2 SPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
zu 3 / b)
Zustimmung:
SPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDPCDU
Enthaltung:
CDUÖkoLinX-ARL
zu 4)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 3. a) GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SDP (= Enthaltung) b) Ziffer I.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer II. erster Absatz: Einstimmige Annahme Ziffer II. zweiter Absatz: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

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