Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers
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Glauburgplatz — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- Unterstützung des Glauburgfestes 2026 des Vereinsrings Nordend auf dem Glauburgplatz durch den Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentliche Toiletten für Plätze17.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Graffitiwand auf dem Glauburgplatz26.02.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Glauburgbunkers Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die folgenden Punkte in den Vortrag M 102 aufzunehmen und ggf. mit dem Eigentümer des Areals nachzuverhandeln und rechtssicher umzusetzen:
- Wohnungsbau Für geförderten Wohnungsbau stehen 30% (15% im 1. und 15% im 2. Förderweg) der für Wohnen vorgesehenen Bruttogeschossfläche zur Verfügung. Die Dauer der Bindungsfrist für geförderten Wohnungsbau beträgt 30 Jahre.
- Kulturelle und soziale Nutzung des Erdgeschosses Die Beteiligung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiative Glauburgbunker und anderer interessierter Bürgerinnen und Bürger an der Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für das Erdgeschoss ist sicherzustellen. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sollen in die abschließende Entscheidung der Stadt über die kulturelle/soziale Nutzung des Erdgeschosses einfließen. Der Magistrat erwirbt oder mietet vom Eigentümer der Liegenschaft die EG-Fläche für Zwecke kultureller und sozialer Nutzung. Der Magistrat schließt mit dem Träger/den Trägern kultureller und sozialer Nutzung entsprechende Nutzungsvereinbarungen/Überlassungsverträge ab.
Inhalt
Antrag vom 04.09.2019, OF 709/3
Betreff: Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die folgenden Punkte in den Vortrag M 102 aufzunehmen und ggf. mit dem Eigentümer des Areals nachzuverhandeln und rechtssicher umzusetzen:
- Wohnungsbau Für geförderten Wohnungsbau stehen 30% (15% im 1. und 15% im 2. Förderweg) der für Wohnen vorgesehenen Bruttogeschossfläche zur Verfügung. Die Dauer der Bindungsfrist für geförderten Wohnungsbau beträgt 30 Jahre.
- Kulturelle und soziale Nutzung des Erdgeschosses Die Beteiligung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiative Glauburgbunker und anderer interessierter Bürgerinnen und Bürger an der Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für das Erdgeschoss ist sicherzustellen. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sollen in die abschließende Entscheidung der Stadt über die kulturelle/soziale Nutzung des Erdgeschosses einfließen. Der Magistrat erwirbt oder mietet vom Eigentümer der Liegenschaft die EG-Fläche für Zwecke kultureller und sozialer Nutzung. Der Magistrat schließt mit dem Träger/den Trägern kultureller und sozialer Nutzung entsprechende Nutzungsvereinbarungen/Überlassungsverträge ab.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2019Sie sind hierOFOF 709/3Wohnungsneubau auf dem Areal des GlauburgbunkersOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2019OAOA 473Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102Anregung
- 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 374Wohnungsbau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 3. a) GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SDP (= Enthaltung) b) Ziffer I.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer II. erster Absatz: Einstimmige Annahme Ziffer II. zweiter Absatz: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)