Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 19.09.2019, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 709/3 vom 04.09.2019
Betreff: Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Punkte in den Vortrag M 102 aufzunehmen und ggf. mit dem Eigentümer des Areals nachzuverhandeln und rechtssicher umzusetzen:
- Wohnungsbau Für geförderten Wohnungsbau stehen 30 Prozent (15 Prozent im 1. und 15 Prozent im
- Förderweg) der für Wohnen vorgesehenen Bruttogeschossfläche zur Verfügung. Die Dauer der Bindungsfrist für geförderten Wohnungsbau beträgt 30 Jahre.
- Kulturelle und soziale Nutzung des Erdgeschosses Die Beteiligung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiative Glauburgbunker und anderer interessierter Bürgerinnen und Bürger an der Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für das Erdgeschoss ist sicherzustellen. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sollen in die abschließende Entscheidung der Stadt über die stadtteilbezogene kulturelle/soziale Nutzung des Erdgeschosses einfließen. Der Magistrat erwirbt oder mietet vom Eigentümer der Liegenschaft die EG-Fläche für Zwecke stadtteilbezogener kultureller und sozialer Nutzung. Der Magistrat schließt mit dem Träger/den Trägern stadtteilbezogener kultureller und sozialer Nutzung entsprechende Nutzungsvereinbarungen/Überlassung sverträge ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2019OFOF 709/3Wohnungsneubau auf dem Areal des GlauburgbunkersOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2019Sie sind hierOAOA 473Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102Anregung
- 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 374Wohnungsbau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (= Annahme im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 943) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung); FDP und FRANKFURTER (= Votum im Plenum) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und FRAKTION (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 102 und OA 445 = Ablehnung, NR 943, OA 472 und OA 473 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (= Annahme im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 943) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung ohne Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und FRAKTION (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung), ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 1. 50 Prozent (25 Prozent im 1. und 25 Prozent im 2. Förderweg) für geförderten Wohnungsbau zur Verfügung stehen soll)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme