Wohnungsbau auf dem Areal des Glauburgbunkers
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, im Rahmen des Wohnungsbaus auf dem Areal des Glauburgbunkers 30% der Wohnfläche gefördert zu errichten. Zudem wird eine Vereinbarung mit dem Investor verhandelt, um kulturelle und soziale Nutzungen im Erdgeschoss zu ermöglichen. Dies soll die zukünftige Nutzung des Areals positiv beeinflussen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
- Der Investor wird im Rahmen der Neubebauung 30% der neu entstehenden Wohnfläche im Wege des geförderten Wohnungsbaus errichten, hiervon 15% im ersten und 15% im zweiten Förderweg. Es werden hier die gleichen Kriterien zur Anwendung gebracht, die der Magistrat bei der Entwicklung aller vergleichbaren Wohnbauflächen im Stadtgebiet Frankfurt am Main zugrunde legt.
- Als Grundlage für die Löschung der für den Glauburgbunker bestehenden Dienstbarkeit (Bau- und Benutzungsbeschränkung) verhandelt der Magistrat derzeit auf Grundlage der M 102 mit dem Investor eine Vereinbarung, die vorsieht, dass sowohl der Investor als auch der Magistrat Mietinteressenten für eine Umsetzung der kulturellen bzw. sozialen Nutzung im Erdgeschoss benennen. Eine Übersicht der vorliegenden Mietgesuche soll dann dem Ortsbeirat als Vorschlag zur Abstimmung und Stellungnahme vorgelegt werden. Diese Stellungnahme soll dann wiederum in die Entscheidung des Magistrats über die zukünftige Nutzung einfließen. Eine Anmietung bzw. ein Erwerb der Erdgeschossflächen durch die Stadt Frankfurt am Main ist nicht vorgesehen. Vielmehr sollen die Flächen vom zukünftigen Nutzer direkt vom Eigentümer angemietet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2019OFOF 709/3Wohnungsneubau auf dem Areal des GlauburgbunkersOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2019OAOA 473Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102Anregung
- 2. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 374Wohnungsbau auf dem Areal des GlauburgbunkersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab