Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Merianplatz — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Baumpflanzungen auf dem Merianplatz14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Standort Aufstellung Erinnerungsstele Merianplatz20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Hitzeschutz Eckenheimer Landstraße06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Merianplatz per E-MailBegründung
der Berger Straße nicht gefährden Mit großen Anstrengungen organisiert die Interessengemeinschaft Untere Berger Straße (IGUB) alljährlich ein Fest auf der unteren Berger Straße. Finanziert wird das Fest von den beteiligten Einzelhändlern und Gastronomen. Allein der finanzielle Aufwand für die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen ist immens. Erforderlich ist bei solchen Festen z.B. auch ein Sicherheitsdienst, der im gesamten Festbereich verantwortlich ist. Auf Außengastronomieflächen im öffentlichen Raum darf der Sicherheitsdienst jedoch nicht tätig werden. Leider beteiligen sich nicht alle Geschäftsleute an dem Fest und nutzen zwar die Besucherströme um ihre Sommergärten zu füllen, beteiligen sich aber nicht an den Kosten. Auf der unteren Berger Straße sind kaum noch freie Flächen vorhanden. Die meisten Flächen sind für Außengastronomieflächen vergeben. So steht jetzt z.B. auf dem Merianplatz überhaupt keine größere freie Fläche mehr zur Verfügung. Unter diesen Bedingungen würde sich das Berger Straßen Fest in seinem 35jährigen Jubiläumsjahr nicht durchführen lassen.
Inhalt
Antrag vom 08.08.2019, OF 702/3
Betreff: Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährden Mit großen Anstrengungen organisiert die Interessengemeinschaft Untere Berger Straße (IGUB) alljährlich ein Fest auf der unteren Berger Straße. Finanziert wird das Fest von den beteiligten Einzelhändlern und Gastronomen. Allein der finanzielle Aufwand für die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen ist immens. Erforderlich ist bei solchen Festen z.B. auch ein Sicherheitsdienst, der im gesamten Festbereich verantwortlich ist. Auf Außengastronomieflächen im öffentlichen Raum darf der Sicherheitsdienst jedoch nicht tätig werden. Leider beteiligen sich nicht alle Geschäftsleute an dem Fest und nutzen zwar die Besucherströme um ihre Sommergärten zu füllen, beteiligen sich aber nicht an den Kosten. Auf der unteren Berger Straße sind kaum noch freie Flächen vorhanden. Die meisten Flächen sind für Außengastronomieflächen vergeben. So steht jetzt z.B. auf dem Merianplatz überhaupt keine größere freie Fläche mehr zur Verfügung. Unter diesen Bedingungen würde sich das Berger Straßen Fest in seinem 35jährigen Jubiläumsjahr nicht durchführen lassen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Genehmigung der Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße für die Zeit des alljährlich von der IGUB organisierten Festes auszusetzen.
Begründung: Mit der Aussetzung der Genehmigung für die Dauer des Festes bleibt die Möglichkeit der Geschäftsleute eine Außengastronomie direkt vor ihrem Laden zu betreiben unberührt, lediglich wird dadurch ein sicherheitsbezogen praktikabler und finanziell für alle fairer Weg vorgeschlagen.Nebenvorlage: Antrag vom 18.09.2019, OF 732/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2019Sie sind hierOFOF 702/3Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. September 2019OMOM 5197Außengastronomieflächen auf der unteren Berger StraßeDirektanregung
- 31. Oktober 2019OAOA 497Bergerstraßenfest rettenAnregung
- 31. Oktober 2019OFOF 742/3Bergerstraßenfest rettenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. April 2020Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 681Außengastronomieflächen auf der unteren Berger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 CDU zu 2. Einstimmige Annahme