Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, die Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie während des ersten Juniwochenendes auf der unteren Berger Straße nicht auszusetzen. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen, da die Genehmigung nur entzogen werden kann, wenn Rettungswege und Fluchtflächen beeinträchtigt werden.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung, die Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie während des ersten Juniwochenende auf der unteren Berger auszusetzen, nicht entsprechen. Am 25.10.2019 fand ein gemeinsamer Termin des Ortsbeirates, der Interessengemeinschaft Untere Berger (IG) und dem Magistrat statt. Im Rahmen des Gesprächs erläuterte der Magistrat die Rechtslage. Demnach kann Gastronomiebetreibenden die Genehmigung für die Außengastronomie nur aus Sicherheitsgründen entzogen werden. Ein vorübergehender Widerruf der Genehmigung einer Außengastronomie für den Zeitraum einer Veranstaltung erfolgt nur dann, wenn aus Sicherheitsgründen ein Rückbau der Sondernutzung notwendig ist. Wenn also die Außengastronomie so viel Fläche in Anspruch nimmt, dass Rettungswege und Entfluchtungsflächen eingeschränkt oder behindert werden. Dies ist beispielsweise bei besonderen Veranstaltungen in der Frankfurter Innenstadt der Fall, wie dem IRONMAN oder dem großen Frankfurter Fastnachtszug. Bei Straßenfesten dagegen muss der Veranstalter sein Sicherheitskonzept grundsätzlich den örtlichen Gegebenheiten anpassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2019OFOF 702/3Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. September 2019OMOM 5197Außengastronomieflächen auf der unteren Berger StraßeDirektanregung
- 31. Oktober 2019OAOA 497Bergerstraßenfest rettenAnregung
- 31. Oktober 2019OFOF 742/3Bergerstraßenfest rettenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 681Außengastronomieflächen auf der unteren Berger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab