Bergerstraßenfest retten
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Der Ortsbeirat 3 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Bergerstraßenfest mit seinem Charakter als Stadtteilfest zu erhalten. Im Hinblick darauf soll der von der Interessengemeinschaft Untere Bergerstrasse e. v. an die Stadt adressierten dringenden Bitte, - in die jährlich erneuerten Genehmigungen für Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße (von Anlagenring bis Höhenstraße) den Passus aufzunehmen, dass die Genehmigung am Wochenende des Bergerstraßenfestes ausgesetzt ist und - dass das "Hausrecht" für die Dauer des Festes beim Veranstalter liegt, entsprochen werden. Begründung: Der Ortsbeirat befürchtet, dass das Bergerstraßenfest, das im nächsten Jahr zum 30. Mal stattfinden soll, in seinem Bestand und seinem Charakter gefährdet ist, wenn die Stadt nicht zügig handelt. Offensichtlich gibt es bei der Behandlung von Gastronomischen Betrieben und Einzelhändlern eine ungleiche Behandlung. Die Einzelhändler müssen ihre Stände entfernen, die Gastronomischen Betriebe nicht. Für die Wochenmärkte, organisiert von der HFM GmbH, werden Außengastronomieflächen ebenfalls wöchentlich geräumt. Im Übrigen verweist der Ortsbeirat auf die am 19. September 2019 an den Magistrat gerichtete Anregung OM 5197.
Inhalt
Antrag vom 31.10.2019, OF 742/3
Betreff: Bergerstraßenfest retten Der Ortsbeirat 3 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Bergerstraßenfest mit seinem Charakter als Stadtteilfest zu erhalten. Im Hinblick darauf soll der von der Interessengemeinschaft Untere Bergerstrasse e. v. an die Stadt adressierten dringenden Bitte, - in die jährlich erneuerten Genehmigungen für Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße (von Anlagenring bis Höhenstraße) den Passus aufzunehmen, dass die Genehmigung am Wochenende des Bergerstraßenfestes ausgesetzt ist und - dass das "Hausrecht" für die Dauer des Festes beim Veranstalter liegt, entsprochen werden.
Begründung: Der Ortsbeirat befürchtet, dass das Bergerstraßenfest, das im nächsten Jahr zum 30. Mal stattfinden soll, in seinem Bestand und seinem Charakter gefährdet ist, wenn die Stadt nicht zügig handelt. Offensichtlich gibt es bei der Behandlung von Gastronomischen Betrieben und Einzelhändlern eine ungleiche Behandlung. Die Einzelhändler müssen ihre Stände entfernen, die Gastronomischen Betriebe nicht. Für die Wochenmärkte, organisiert von der HFM GmbH, werden Außengastronomieflächen ebenfalls wöchentlich geräumt. Im Übrigen verweist der Ortsbeirat auf die am 19. September 2019 an den Magistrat gerichtete Anregung OM 5197.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2019OFOF 702/3Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. September 2019OMOM 5197Außengastronomieflächen auf der unteren Berger StraßeDirektanregung
- 31. Oktober 2019OAOA 497Bergerstraßenfest rettenAnregung
- 31. Oktober 2019Sie sind hierOFOF 742/3Bergerstraßenfest rettenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. April 2020Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 681Außengastronomieflächen auf der unteren Berger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme