Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5197 entstanden aus Vorlage: OF 702/3 vom 08.08.2019
Betreff: Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird beauftragt, in die jährliche Anpassung der Genehmigung bzw. bei Neugenehmigung für die Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße den folgenden Passus aufzunehmen: Die Außengastronomiefläche ist am ersten Juniwochenende ausgesetzt.
Begründung: Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen, und insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern. Beim Austragen eines Straßenfestes derartiger Größe steht die Sicherheit sowohl der Besucher als auch der Betreiber und Aussteller immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller sich auf der Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber bewirkt werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen, da die Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stadtteilfestes ermöglichen und gleichzeitig die Zukunft des Bergerstraßenfestes sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2019OFOF 702/3Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. September 2019Sie sind hierOMOM 5197Außengastronomieflächen auf der unteren Berger StraßeDirektanregung
- 31. Oktober 2019OAOA 497Bergerstraßenfest rettenAnregung
- 31. Oktober 2019OFOF 742/3Bergerstraßenfest rettenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. April 2020Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 681Außengastronomieflächen auf der unteren Berger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats