Bergerstraßenfest soll auch 2020 stattfinden!
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBegründung
stattfinden! Der Magistrat wird aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Bergerstraßenfestes ermöglicht und gleichzeitig auch die Zukunft des Stadtteilfestes sichert. Hierzu gehört: 1. die Genehmigung von Außengastronomie auf der unteren Berger Straße in dem Zeitraum des alljährlich stattfindenden Bergerstraßenfestes aufzuheben. 2. Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Bergerstraßenfestes ermöglichen und gleichzeitig auch die Zukunft des Stadtteilfestes sichert. 3. für die Außengastronomie auf der unteren Berger Straße die notwendigen Auflagen zur Einhaltung des Sicherheitskonzeptes zu konzipieren. Die Einhaltung dieser Auflagen ist zwingend erforderlich und Voraussetzung für die Außengastronomie während des Stadtteilfestes. Begründung: Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen und insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den zahlreichen Besucherinnen und Besucher. Beim Austragen eines Straßenfestes derartiger Größe, steht die Sicherheit sowohl von den Besuchern als auch den Betreibern und Ausstellern immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller, sich auf der Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber, bewirkt werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen hierfür, da die Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stadtteilfestes ermöglicht und gleichzeitig die Zukunft des Bergerstraßenfestes sichert.
Inhalt
Antrag vom 18.09.2019, OF 732/3
Betreff: Bergerstraßenfest soll auch 2020 stattfinden! Der Magistrat wird aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Bergerstraßenfestes ermöglicht und gleichzeitig auch die Zukunft des Stadtteilfestes sichert. Hierzu gehört: 1. die Genehmigung von Außengastronomie auf der unteren Berger Straße in dem Zeitraum des alljährlich stattfindenden Bergerstraßenfestes aufzuheben. 2. Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Bergerstraßenfestes ermöglichen und gleichzeitig auch die Zukunft des Stadtteilfestes sichert. 3. für die Außengastronomie auf der unteren Berger Straße die notwendigen Auflagen zur Einhaltung des Sicherheitskonzeptes zu konzipieren. Die Einhaltung dieser Auflagen ist zwingend erforderlich und Voraussetzung für die Außengastronomie während des Stadtteilfestes.
Begründung: Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen und insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den zahlreichen Besucherinnen und Besucher. Beim Austragen eines Straßenfestes derartiger Größe, steht die Sicherheit sowohl von den Besuchern als auch den Betreibern und Ausstellern immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller, sich auf der Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber, bewirkt werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen hierfür, da die Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stadtteilfestes ermöglicht und gleichzeitig die Zukunft des Bergerstraßenfestes sichert.Hauptvorlage: Antrag vom 08.08.2019, OF 702/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. September 2019 brachte FDP im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.09.2019 im OBR 3 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 CDU zu 2. Einstimmige Annahme