Einrichtung einer „verkehrsberuhigten Zone“ für die gesamte Schlettweinstraße
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Neues zu Harkortstraße per E-MailBegründung
"verkehrsberuhigten Zone" für die gesamte Schlettweinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es wird gebeten, die Schlettweinstraße im Riederwald komplett ab Harkortstraße als "verkehrsberuhigte Zone" auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen (z.B. Bodenwellen) die Einhaltung der notwendigen Schrittgeschwindigkeit zu gewährleisten Begründung: Die Schlettweinstraße beginnt an der Harkortstraße und endet an der Motzstraße. Es ist auf der gesamten Länge kein Bürgersteig vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt nur durch farblich unterschiedliche Verbundsteinpflasterung, wobei dies kaum noch zu erkennen ist. Zwischen den Kreuzungen Friedrich-List-Str. und Motzstr. ist die Schlettweinstr. bereits als "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, warum dieses nicht auch für den Abschnitt von Kreuzung Harkortstraße bis Friedrich-List-Straße möglich ist. Die ABG-Holding hat entlang der Schlettweinstraße im Rahmen von Wohnraumverdichtung neue Häuser errichtet und im näheren Umfeld (Nebeniusstr./ Friedrich-List-str.) Wohnungen saniert in welche zwischenzeitlich junge Familien mit Kindern eingezogen sind. Diese Kinder leben und spielen im Umfeld ihrer Wohnungen und werden durch den Straßenverkehr dort stark gefährdet. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, wenn auf dem Erlenbruch Stau herrscht, wird die Schlettweinstraße von ortsfremden Pendlern gern als "Abkürzung" benutzt. Durch die Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" über die gesamte Strecke könnte möglicherweise der "Fremdverkehr" entsprechend reduziert werden. Allerdings müsste dazu sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Nach bisheriger Kenntnis wird auf dem bereits beruhigten Abschnitt hier nämlich keine Rücksicht genommen und teilweise sogar mit mehr als 30 Km durchgefahren. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen - wie z. B. Errichtung von Bodenwellen- vorgenommen werden, um die Geschwindigkeitsreduzierung "technisch" einzufordern. gestorben.
Inhalt
Antrag vom 24.04.2019, OF 545/11
Betreff: Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" für die gesamte Schlettweinstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es wird gebeten, die Schlettweinstraße im Riederwald komplett ab Harkortstraße als "verkehrsberuhigte Zone" auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen (z.B. Bodenwellen) die Einhaltung der notwendigen Schrittgeschwindigkeit zu gewährleisten
Begründung: Die Schlettweinstraße beginnt an der Harkortstraße und endet an der Motzstraße. Es ist auf der gesamten Länge kein Bürgersteig vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt nur durch farblich unterschiedliche Verbundsteinpflasterung, wobei dies kaum noch zu erkennen ist. Zwischen den Kreuzungen Friedrich-List-Str. und Motzstr. ist die Schlettweinstr. bereits als "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, warum dieses nicht auch für den Abschnitt von Kreuzung Harkortstraße bis Friedrich-List-Straße möglich ist. Die ABG-Holding hat entlang der Schlettweinstraße im Rahmen von Wohnraumverdichtung neue Häuser errichtet und im näheren Umfeld (Nebeniusstr./ Friedrich-List-str.) Wohnungen saniert in welche zwischenzeitlich junge Familien mit Kindern eingezogen sind. Diese Kinder leben und spielen im Umfeld ihrer Wohnungen und werden durch den Straßenverkehr dort stark gefährdet. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, wenn auf dem Erlenbruch Stau herrscht, wird die Schlettweinstraße von ortsfremden Pendlern gern als "Abkürzung" benutzt. Durch die Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" über die gesamte Strecke könnte möglicherweise der "Fremdverkehr" entsprechend reduziert werden. Allerdings müsste dazu sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Nach bisheriger Kenntnis wird auf dem bereits beruhigten Abschnitt hier nämlich keine Rücksicht genommen und teilweise sogar mit mehr als 30 Km durchgefahren. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen - wie z. B. Errichtung von Bodenwellen- vorgenommen werden, um die Geschwindigkeitsreduzierung "technisch" einzufordern. gestorben.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2019Sie sind hierOFOF 545/11Einrichtung einer „verkehrsberuhigten Zone“ für die gesamte SchlettweinstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, LINKE.
- 13. Mai 2019OAOA 396Einrichtung einer „verkehrsberuhigten Zone“ für die gesamte SchlettweinstraßeAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme