Einrichtung einer „verkehrsberuhigten Zone“ für die gesamte Schlettweinstraße
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Harkortstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
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- Fragen zum Neubau der Europäischen Schule und der Nordmainischen S-Bahn21.02.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung vom 13.05.2019, OA 396 entstanden aus Vorlage: OF 545/11 vom 24.04.2019
Betreff: Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" für die gesamte Schlettweinstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die komplette Schlettweinstraße im Riederwald ab Harkortstraße als "verkehrsberuhigte Zone" auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen (z. B. Bodenwellen) die Einhaltung der notwendigen Schrittgeschwindigkeit zu gewährleisten.
Begründung: Die Schlettweinstraße beginnt an der Harkortstraße und endet an der Motzstraße. Es ist auf der gesamten Länge kein Bürgersteig vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt nur durch farblich unterschiedliche Verbundsteinpflasterung, wobei diese kaum noch zu erkennen ist. Zwischen den Kreuzungen Friedrich-List-Straße und Motzstraße ist die Schlettweinstraße bereits als "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, warum dieses nicht auch für den Abschnitt von der Kreuzung Harkortstraße bis zur Friedrich-List-Straße möglich ist. Die ABG Frankfurt Holding hat entlang der Schlettweinstraße im Rahmen von Wohnraumverdichtung neue Häuser errichtet und im näheren Umfeld (Nebeniusstraße/Friedrich-List-Straße) Wohnungen saniert, in welche zwischenzeitlich junge Familien mit Kindern eingezogen sind. Diese Kinder leben und spielen im Umfeld ihrer Wohnungen und werden durch den Straßenverkehr dort stark gefährdet. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, wenn auf dem Erlenbruch Stau herrscht, wird die Schlettweinstraße von ortsfremden Pendlern gern als "Abkürzung" benutzt. Durch die Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" über die gesamte Strecke könnte möglicherweise der "Fremdverkehr" entsprechend reduziert werden. Allerdings müsste dazu sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Nach bisheriger Kenntnis wird auf dem bereits beruhigten Abschnitt nämlich keine Rücksicht genommen und teilweise sogar mit mehr als 30 km/h durchgefahren. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen, wie z. B. Errichtung von Bodenwellen, vorgenommen werden, um die Geschwindigkeitsreduzierung "technisch" einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2019OFOF 545/11Einrichtung einer „verkehrsberuhigten Zone“ für die gesamte SchlettweinstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, LINKE.
- 13. Mai 2019Sie sind hierOAOA 396Einrichtung einer „verkehrsberuhigten Zone“ für die gesamte SchlettweinstraßeAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung)