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Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNE
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Idee
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Begründung

Fritschengäßchen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. das verkehrswidrige Parken auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Fritschengäßchen im Rahmen der Umgestaltung der Elisabethenstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden kann. Begründung: Das Fritzschengäßchen ist eine kleine Einbahnstraße, die die Elisabethenstraße in Richtung Wallstraße mit derselben verbindet. Da der Straßenquerschnitt sehr gering und die beidseitigen Bürgersteige auch schmal sind, ist das Parken beidseitig verboten. Bürgerinnen und Bürger haben sich nun darüber beklagt, dass auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens regelmäßig geparkt wird. Problemtisch ist hierbei nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger teilweise nicht mehr den Bürgersteig nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen, sondern dass auch Rettungsfahrzeuge wie z.B. die Feuerwehr oder ein Krankenwagen die Straße nicht mehr passieren können. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass die Bürgersteige durch geeignete Maßnahmen abzusichern sind, um so das ordnungswidrige Parken zu unterbinden.

Inhalt

Antrag vom 02.04.2012, OF 289/5

Betreff: Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. das verkehrswidrige Parken auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Fritschengäßchen im Rahmen der Umgestaltung der Elisabethenstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden kann.

Begründung: Das Fritzschengäßchen ist eine kleine Einbahnstraße, die die Elisabethenstraße in Richtung Wallstraße mit derselben verbindet. Da der Straßenquerschnitt sehr gering und die beidseitigen Bürgersteige auch schmal sind, ist das Parken beidseitig verboten. Bürgerinnen und Bürger haben sich nun darüber beklagt, dass auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens regelmäßig geparkt wird. Problemtisch ist hierbei nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger teilweise nicht mehr den Bürgersteig nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen, sondern dass auch Rettungsfahrzeuge wie z.B. die Feuerwehr oder ein Krankenwagen die Straße nicht mehr passieren können. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass die Bürgersteige durch geeignete Maßnahmen abzusichern sind, um so das ordnungswidrige Parken zu unterbinden.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2012Sie sind hier
    OFOF 289/5Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 20. April 2012OMOM 1101Absicherung des Bürgersteigs im FritschengäßchenDirektanregung
  3. 16. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1078Absicherung des Bürgersteigs im FritschengäßchenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 10 · 20.04.2012
TO I, TOP 22
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1101 2012 Die Vorlage OF 289/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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