Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen
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Elisabethenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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- Neuverpachtung des Weingutes der Stadt Frankfurt am Main14.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Buslinie am Museumsufer06.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Elisabethenstraße per E-MailBegründung
Fritschengäßchen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. das verkehrswidrige Parken auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Fritschengäßchen im Rahmen der Umgestaltung der Elisabethenstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden kann. Begründung: Das Fritzschengäßchen ist eine kleine Einbahnstraße, die die Elisabethenstraße in Richtung Wallstraße mit derselben verbindet. Da der Straßenquerschnitt sehr gering und die beidseitigen Bürgersteige auch schmal sind, ist das Parken beidseitig verboten. Bürgerinnen und Bürger haben sich nun darüber beklagt, dass auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens regelmäßig geparkt wird. Problemtisch ist hierbei nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger teilweise nicht mehr den Bürgersteig nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen, sondern dass auch Rettungsfahrzeuge wie z.B. die Feuerwehr oder ein Krankenwagen die Straße nicht mehr passieren können. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass die Bürgersteige durch geeignete Maßnahmen abzusichern sind, um so das ordnungswidrige Parken zu unterbinden.
Inhalt
Antrag vom 02.04.2012, OF 289/5
Betreff: Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. das verkehrswidrige Parken auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Fritschengäßchen im Rahmen der Umgestaltung der Elisabethenstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden kann.
Begründung: Das Fritzschengäßchen ist eine kleine Einbahnstraße, die die Elisabethenstraße in Richtung Wallstraße mit derselben verbindet. Da der Straßenquerschnitt sehr gering und die beidseitigen Bürgersteige auch schmal sind, ist das Parken beidseitig verboten. Bürgerinnen und Bürger haben sich nun darüber beklagt, dass auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens regelmäßig geparkt wird. Problemtisch ist hierbei nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger teilweise nicht mehr den Bürgersteig nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen, sondern dass auch Rettungsfahrzeuge wie z.B. die Feuerwehr oder ein Krankenwagen die Straße nicht mehr passieren können. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass die Bürgersteige durch geeignete Maßnahmen abzusichern sind, um so das ordnungswidrige Parken zu unterbinden.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2012Sie sind hierOFOF 289/5Absicherung des Bürgersteigs im FritschengäßchenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 20. April 2012OMOM 1101Absicherung des Bürgersteigs im FritschengäßchenDirektanregung
- 16. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1078Absicherung des Bürgersteigs im FritschengäßchenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme