Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1078
Betreff: Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen Zu 1: Das Fritschengäßchen wird durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit mehrmals wöchentlich kontrolliert. Im Jahr 2012 wurden hierbei über 200 Verwarnungen ausgestellt und mehrere Abschleppmaßnahmen eingeleitet. In nächster Zeit wird der Kontrolldruck in diesem Bereich zeitlich befristet erhöht, um eine nachhaltige Wirkung zu erreichen.
Zu 2: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Fritschengäßchen bei niveaugleichem Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Gehwege im Fritschengäßchen mit ca. 1,30 m zu schmal sind, um Poller o.ä. zu setzen. Ebenfalls ist die Möglichkeit versetzten Parkens auf Grund der Enge der Straße, der Treppen zu den Hauseingängen und der Zufahrt zum Parkplatz als ausgeschlossen zu bewerten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2012OFOF 289/5Absicherung des Bürgersteigs im FritschengäßchenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 20. April 2012OMOM 1101Absicherung des Bürgersteigs im FritschengäßchenDirektanregung
- 16. Juli 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1078Absicherung des Bürgersteigs im FritschengäßchenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab