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Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu

Vorlagentyp: OFGRÜNE
249 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

und Schule gehören dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. Kindertagesstätten Dabei sind die strukturellen Vorschläge der B 466 umzusetzen, die größtmögliche Flexibilität in der Verortung der einzelnen Einrichtungen bewahren will und deshalb auf die Ausweisung von Sondergebieten für Gemeinbedarfsflächen verzichtet. In den neu zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäuden sind investitions- und betriebskostensparend sowie barrierefrei vorwiegend in den Erdgeschossflächen Räume für Kindertagesstätten vorzuhalten. Ausreichende Außenflächen sollen in dem verdichteten Wohngebiet das Angebot der Einrichtungen ergänzen. Angepasst an aktuelle, dem konkreten Planungsfortschritt entsprechende Bedarfszahlen sind rechtzeitig Angebote für die U 3- und die Kita-Betreuung einzuplanen. Gemäß den Vereinbarungen zwischen Stadtplanungsamt und Schulamt sollen Kinder aus dem nordwestlichen Teil der Campusbebauung in den neuen Einrichtungen Platz finden. Ebenso ist in die Planungen einzubeziehen, dass auch Kinder aus den angrenzenden Quartieren mit einem Mangel an Betreuungsplätzen (Bockenheim, Westend und Kuhwald) diese Einrichtungen besuchen werden. Neben der Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen auf der überplanten Fläche ist die Kindertagesstätte im Studierendenhaus zu erhalten und deutlich zu erweitern, eine Kindertagesstätte am Ort des Philosophicums ist zu ermöglichen. Ferner soll geprüft werden, inwieweit im Areal um den heutigen AfE-Turm Einrichtungen für Kinder geschaffen werden können. Zudem sind in den angrenzenden Stadtteilen im Rahmen des Sofortprogramms bestehende Einrichtungen der Kinderbetreuung zu erweitern und neue zu errichten. Grundschule Schon jetzt steht zu befürchten, dass auch mögliche Erweiterungen der anliegenden - und bereits jetzt ausgelasteten - Francke-, Bonifatius- und Elsa-Brandström-Schule im Hinblick auf steigende Schülerzahlen und einer Entwicklung zu Ganztagsschulen den Bedarf des neuen Stadtquartiers nicht auffangen können. Im Planverfahren ist daher frühzeitig zu prüfen und ebenso rechtzeitig zu berichten, an welchem Standort in erreichbarer Nähe des Planungsgebietes eine Grundschule vorgehalten werden kann. In diesem Zusammenhang sind Gespräche mit dem Land zu führen, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt das Gebäude des Deutschen Instituts für Pädagogische Forschung (DIPF) der schulischen Versorgung in Bockenheim zur Verfügung gestellt werden kann. In die Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung) einzubeziehen. Begründung: Der Strukturplan sieht vor dem Hintergrund des in den Planungswerkstätten deutlich gewordenen Bürgerwillens vor, das neue Stadtquartier mit einer Mischung von Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist die Betreuung und Bildung von Kindern gleichwertig und rechtzeitig mit anderen Planungsvorhaben mitzudenken. Eine zufriedenstellende Infrastruktur in diesem Bereich ist gerade für die Planungssicherheit junger Familien unabdingbar. Darüber hinaus ist bereits jetzt abzusehen, dass auch in Bockenheim und im Westend die Kinderzahlen steigen. Eine vorausschauende Planung muss dieser Tendenz Rechnung tragen. Sie muss ebenso berücksichtigen, dass in den Grundschulen und Horten dieser angrenzenden Stadtteile derzeit keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen und im nordwestlichen Teil der Campus-Bebauung keine Kindertagesstätten zur Verfügung stehen.

Inhalt

Antrag vom 14.12.2012, OF 265/2

Betreff: Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. Kindertagesstätten Dabei sind die strukturellen Vorschläge der B 466 umzusetzen, die größtmögliche Flexibilität in der Verortung der einzelnen Einrichtungen bewahren will und deshalb auf die Ausweisung von Sondergebieten für Gemeinbedarfsflächen verzichtet. In den neu zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäuden sind investitions- und betriebskostensparend sowie barrierefrei vorwiegend in den Erdgeschossflächen Räume für Kindertagesstätten vorzuhalten. Ausreichende Außenflächen sollen in dem verdichteten Wohngebiet das Angebot der Einrichtungen ergänzen. Angepasst an aktuelle, dem konkreten Planungsfortschritt entsprechende Bedarfszahlen sind rechtzeitig Angebote für die U 3- und die Kita-Betreuung einzuplanen. Gemäß den Vereinbarungen zwischen Stadtplanungsamt und Schulamt sollen Kinder aus dem nordwestlichen Teil der Campusbebauung in den neuen Einrichtungen Platz finden. Ebenso ist in die Planungen einzubeziehen, dass auch Kinder aus den angrenzenden Quartieren mit einem Mangel an Betreuungsplätzen (Bockenheim, Westend und Kuhwald) diese Einrichtungen besuchen werden. Neben der Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen auf der überplanten Fläche ist die Kindertagesstätte im Studierendenhaus zu erhalten und deutlich zu erweitern, eine Kindertagesstätte am Ort des Philosophicums ist zu ermöglichen. Ferner soll geprüft werden, inwieweit im Areal um den heutigen AfE-Turm Einrichtungen für Kinder geschaffen werden können. Zudem sind in den angrenzenden Stadtteilen im Rahmen des Sofortprogramms bestehende Einrichtungen der Kinderbetreuung zu erweitern und neue zu errichten. Grundschule Schon jetzt steht zu befürchten, dass auch mögliche Erweiterungen der anliegenden - und bereits jetzt ausgelasteten - Francke-, Bonifatius- und Elsa-Brandström-Schule im Hinblick auf steigende Schülerzahlen und einer Entwicklung zu Ganztagsschulen den Bedarf des neuen Stadtquartiers nicht auffangen können. Im Planverfahren ist daher frühzeitig zu prüfen und ebenso rechtzeitig zu berichten, an welchem Standort in erreichbarer Nähe des Planungsgebietes eine Grundschule vorgehalten werden kann. In diesem Zusammenhang sind Gespräche mit dem Land zu führen, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt das Gebäude des Deutschen Instituts für Pädagogische Forschung (DIPF) der schulischen Versorgung in Bockenheim zur Verfügung gestellt werden kann. In die Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung) einzubeziehen.

Begründung: Der Strukturplan sieht vor dem Hintergrund des in den Planungswerkstätten deutlich gewordenen Bürgerwillens vor, das neue Stadtquartier mit einer Mischung von Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist die Betreuung und Bildung von Kindern gleichwertig und rechtzeitig mit anderen Planungsvorhaben mitzudenken. Eine zufriedenstellende Infrastruktur in diesem Bereich ist gerade für die Planungssicherheit junger Familien unabdingbar. Darüber hinaus ist bereits jetzt abzusehen, dass auch in Bockenheim und im Westend die Kinderzahlen steigen. Eine vorausschauende Planung muss dieser Tendenz Rechnung tragen. Sie muss ebenso berücksichtigen, dass in den Grundschulen und Horten dieser angrenzenden Stadtteile derzeit keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen und im nordwestlichen Teil der Campus-Bebauung keine Kindertagesstätten zur Verfügung stehen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466 Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Dezember 2012Sie sind hier
    OFOF 265/2Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. Februar 2013OAOA 318Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466Anregung
  3. 4. Februar 2013OAOA 319Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466Anregung
  4. 9. September 2013FF 1047Der Ortsbeirat 2 hat in einer Anregung zum Bebauungsplan Nr. 569, Kulturcampus Bockenheim, die Planung einer GrundschuleFragestunde-Frage
  5. 2. Dezember 2013STST 1615Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazuStellungnahme
  6. 2. Dezember 2013STST 1616Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung gehören dazuStellungnahme
  7. 6. April 2017OFOF 252/2Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 6. April 2017OFOF 251/2Kulturcampus: Ein schulisches Angebot gehört dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 24. April 2017VV 417Kulturcampus: Ein schulisches Angebot gehört dazuAnfrage
  10. 24. April 2017VV 418Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazuAnfrage
  11. 24. Juli 2017STST 1274Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazuStellungnahme
  12. 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 249 WochenSTST 1927Kulturcampus: Ein schulisches Angebot gehört dazuStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 18 · 21.01.2013
TO I, TOP 8
Beraten
1. Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 273/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 263/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 264/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 266/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 267/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Vorlage OF 268/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Vorlage OF 269/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Vorlage OF 270/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Vorlage OF 271/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Vorlage OF 272/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 13. Die Vorlage OF 274/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
Alle
zu 5)
Zustimmung:
Alle
zu 6)
Zustimmung:
Alle
zu 7)
Zustimmung:
Alle
zu 8)
Zustimmung:
Alle
zu 9)
Zustimmung:
Alle
zu 10)
Zustimmung:
Alle
zu 11)
Zustimmung:
Alle
zu 12)
Zustimmung:
Alle
zu 13)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme zu 8. Einstimmige Annahme zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme zu 11. Einstimmige Annahme zu 12. Einstimmige Annahme zu 13. Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 19 · 04.02.2013
TO I, TOP 4
Angenommen
Anregung OA 318 2013 Anregung OA 319 2013 Anregung OA 320 2013 Anregung OA 321 2013 Anregung OA 322 2013 Anregung OA 323 2013 Anregung OA 324 2013 Anregung OA 325 2013 Anregung OA 326 2013 1. a) Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 265/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot in den Stadtteilen Westend und Bockenheim so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. In die Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung) einzubeziehen." 3. Die Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 263/2 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 264/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 266/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Tenors die Worte "von auswärtigen" durch die Worte "vieler verschiedener" ersetzt wird. 7. Die Vorlage OF 267/2 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 268/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender zweiter Satz eingefügt wird: "Vorrangig ist auf den Erhalt wertvoller und stadtteilprägender Bäume zu achten." 9. Die Vorlage OF 269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 270/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 11. Die Vorlage OF 271/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender Satz angefügt wird: "Sollten sich im laufenden Planungsverfahren keine Bewerber finden, die das Projekt wirtschaftlich realisieren können, so ist über die Zukunft des Philosophicums neu zu entscheiden." 12. Die Vorlage OF 272/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass für die bestehenden Professorenvillen im Bebauungsplan anstelle der im Strukturplan angegebenen Traufhöhe TH(max) = 12 m die Ausweisung der tatsächlichen Traufhöhe der Bestandsgebäude als TH(max) erfolgt." 13. Die Vorlage OF 274/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. 14. Die Vorlage OF 293/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
CDU1 SPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne1 SPDLinke
zu 5)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDP
Ablehnung:
4 CDUFreie Wähler
Enthaltung:
2 CDU
zu 6)
Zustimmung:
FDPFreie WählerSPD1 CDU
Ablehnung:
4 CDUCDUFDP
Enthaltung:
2 CDUSPDLinke1 CDU
zu 7)
Zustimmung:
CDU1 SPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
1 SPD
zu 8)
Enthaltung:
1 SPD
zu 9)
Zustimmung:
GrüneLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
SPDFDP
zu 10)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
CDUFDP
zu 11)
Zustimmung:
Grüne1 SPDLinke
Ablehnung:
5 CDUFDP
Enthaltung:
1 CDU1 SPDFreie Wähler
zu 12)
Enthaltung:
FDP
zu 13 / Ziffer 1)
Zustimmung:
Grüne3 CDUSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
3 CDU
zu 13 / Ziffer 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFreie Wähler
Enthaltung:
FDP
zu 14)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 4 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) zu 6. Absatz 1: GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 2 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung) Absatz 2: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Absatz 3: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und LINKE. (= Enthaltung) zu 7. CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 8. Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 9. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung) zu 10. GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 11. GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen 5 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. Annahme bei Enthaltung FDP zu 13. Ziffer 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 14. Einstimmige Annahme

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