Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
und Schule gehören dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. Kindertagesstätten Dabei sind die strukturellen Vorschläge der B 466 umzusetzen, die größtmögliche Flexibilität in der Verortung der einzelnen Einrichtungen bewahren will und deshalb auf die Ausweisung von Sondergebieten für Gemeinbedarfsflächen verzichtet. In den neu zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäuden sind investitions- und betriebskostensparend sowie barrierefrei vorwiegend in den Erdgeschossflächen Räume für Kindertagesstätten vorzuhalten. Ausreichende Außenflächen sollen in dem verdichteten Wohngebiet das Angebot der Einrichtungen ergänzen. Angepasst an aktuelle, dem konkreten Planungsfortschritt entsprechende Bedarfszahlen sind rechtzeitig Angebote für die U 3- und die Kita-Betreuung einzuplanen. Gemäß den Vereinbarungen zwischen Stadtplanungsamt und Schulamt sollen Kinder aus dem nordwestlichen Teil der Campusbebauung in den neuen Einrichtungen Platz finden. Ebenso ist in die Planungen einzubeziehen, dass auch Kinder aus den angrenzenden Quartieren mit einem Mangel an Betreuungsplätzen (Bockenheim, Westend und Kuhwald) diese Einrichtungen besuchen werden. Neben der Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen auf der überplanten Fläche ist die Kindertagesstätte im Studierendenhaus zu erhalten und deutlich zu erweitern, eine Kindertagesstätte am Ort des Philosophicums ist zu ermöglichen. Ferner soll geprüft werden, inwieweit im Areal um den heutigen AfE-Turm Einrichtungen für Kinder geschaffen werden können. Zudem sind in den angrenzenden Stadtteilen im Rahmen des Sofortprogramms bestehende Einrichtungen der Kinderbetreuung zu erweitern und neue zu errichten. Grundschule Schon jetzt steht zu befürchten, dass auch mögliche Erweiterungen der anliegenden - und bereits jetzt ausgelasteten - Francke-, Bonifatius- und Elsa-Brandström-Schule im Hinblick auf steigende Schülerzahlen und einer Entwicklung zu Ganztagsschulen den Bedarf des neuen Stadtquartiers nicht auffangen können. Im Planverfahren ist daher frühzeitig zu prüfen und ebenso rechtzeitig zu berichten, an welchem Standort in erreichbarer Nähe des Planungsgebietes eine Grundschule vorgehalten werden kann. In diesem Zusammenhang sind Gespräche mit dem Land zu führen, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt das Gebäude des Deutschen Instituts für Pädagogische Forschung (DIPF) der schulischen Versorgung in Bockenheim zur Verfügung gestellt werden kann. In die Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung) einzubeziehen. Begründung: Der Strukturplan sieht vor dem Hintergrund des in den Planungswerkstätten deutlich gewordenen Bürgerwillens vor, das neue Stadtquartier mit einer Mischung von Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist die Betreuung und Bildung von Kindern gleichwertig und rechtzeitig mit anderen Planungsvorhaben mitzudenken. Eine zufriedenstellende Infrastruktur in diesem Bereich ist gerade für die Planungssicherheit junger Familien unabdingbar. Darüber hinaus ist bereits jetzt abzusehen, dass auch in Bockenheim und im Westend die Kinderzahlen steigen. Eine vorausschauende Planung muss dieser Tendenz Rechnung tragen. Sie muss ebenso berücksichtigen, dass in den Grundschulen und Horten dieser angrenzenden Stadtteile derzeit keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen und im nordwestlichen Teil der Campus-Bebauung keine Kindertagesstätten zur Verfügung stehen.
Inhalt
Antrag vom 14.12.2012, OF 265/2
Betreff: Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. Kindertagesstätten Dabei sind die strukturellen Vorschläge der B 466 umzusetzen, die größtmögliche Flexibilität in der Verortung der einzelnen Einrichtungen bewahren will und deshalb auf die Ausweisung von Sondergebieten für Gemeinbedarfsflächen verzichtet. In den neu zu errichtenden Wohn- und Gewerbegebäuden sind investitions- und betriebskostensparend sowie barrierefrei vorwiegend in den Erdgeschossflächen Räume für Kindertagesstätten vorzuhalten. Ausreichende Außenflächen sollen in dem verdichteten Wohngebiet das Angebot der Einrichtungen ergänzen. Angepasst an aktuelle, dem konkreten Planungsfortschritt entsprechende Bedarfszahlen sind rechtzeitig Angebote für die U 3- und die Kita-Betreuung einzuplanen. Gemäß den Vereinbarungen zwischen Stadtplanungsamt und Schulamt sollen Kinder aus dem nordwestlichen Teil der Campusbebauung in den neuen Einrichtungen Platz finden. Ebenso ist in die Planungen einzubeziehen, dass auch Kinder aus den angrenzenden Quartieren mit einem Mangel an Betreuungsplätzen (Bockenheim, Westend und Kuhwald) diese Einrichtungen besuchen werden. Neben der Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen auf der überplanten Fläche ist die Kindertagesstätte im Studierendenhaus zu erhalten und deutlich zu erweitern, eine Kindertagesstätte am Ort des Philosophicums ist zu ermöglichen. Ferner soll geprüft werden, inwieweit im Areal um den heutigen AfE-Turm Einrichtungen für Kinder geschaffen werden können. Zudem sind in den angrenzenden Stadtteilen im Rahmen des Sofortprogramms bestehende Einrichtungen der Kinderbetreuung zu erweitern und neue zu errichten. Grundschule Schon jetzt steht zu befürchten, dass auch mögliche Erweiterungen der anliegenden - und bereits jetzt ausgelasteten - Francke-, Bonifatius- und Elsa-Brandström-Schule im Hinblick auf steigende Schülerzahlen und einer Entwicklung zu Ganztagsschulen den Bedarf des neuen Stadtquartiers nicht auffangen können. Im Planverfahren ist daher frühzeitig zu prüfen und ebenso rechtzeitig zu berichten, an welchem Standort in erreichbarer Nähe des Planungsgebietes eine Grundschule vorgehalten werden kann. In diesem Zusammenhang sind Gespräche mit dem Land zu führen, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt das Gebäude des Deutschen Instituts für Pädagogische Forschung (DIPF) der schulischen Versorgung in Bockenheim zur Verfügung gestellt werden kann. In die Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung) einzubeziehen.
Begründung: Der Strukturplan sieht vor dem Hintergrund des in den Planungswerkstätten deutlich gewordenen Bürgerwillens vor, das neue Stadtquartier mit einer Mischung von Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist die Betreuung und Bildung von Kindern gleichwertig und rechtzeitig mit anderen Planungsvorhaben mitzudenken. Eine zufriedenstellende Infrastruktur in diesem Bereich ist gerade für die Planungssicherheit junger Familien unabdingbar. Darüber hinaus ist bereits jetzt abzusehen, dass auch in Bockenheim und im Westend die Kinderzahlen steigen. Eine vorausschauende Planung muss dieser Tendenz Rechnung tragen. Sie muss ebenso berücksichtigen, dass in den Grundschulen und Horten dieser angrenzenden Stadtteile derzeit keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen und im nordwestlichen Teil der Campus-Bebauung keine Kindertagesstätten zur Verfügung stehen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2012Sie sind hierOFOF 265/2Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Februar 2013OAOA 318Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466Anregung
- 4. Februar 2013OAOA 319Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung und Schule gehören dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466Anregung
- 9. September 2013FF 1047Der Ortsbeirat 2 hat in einer Anregung zum Bebauungsplan Nr. 569, Kulturcampus Bockenheim, die Planung einer GrundschuleFragestunde-Frage
- 2. Dezember 2013STST 1615Kulturcampus: Wohnheimplätze gehören dazuStellungnahme
- 2. Dezember 2013STST 1616Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung gehören dazuStellungnahme
- 6. April 2017OFOF 252/2Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. April 2017OFOF 251/2Kulturcampus: Ein schulisches Angebot gehört dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2017VV 417Kulturcampus: Ein schulisches Angebot gehört dazuAnfrage
- 24. April 2017VV 418Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazuAnfrage
- 24. Juli 2017STST 1274Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazuStellungnahme
- 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 249 WochenSTST 1927Kulturcampus: Ein schulisches Angebot gehört dazuStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme zu 8. Einstimmige Annahme zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme zu 11. Einstimmige Annahme zu 12. Einstimmige Annahme zu 13. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 4 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) zu 6. Absatz 1: GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 2 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung) Absatz 2: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Absatz 3: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und LINKE. (= Enthaltung) zu 7. CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 8. Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 9. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung) zu 10. GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 11. GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen 5 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. Annahme bei Enthaltung FDP zu 13. Ziffer 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 14. Einstimmige Annahme